Tierseuche: Vogelgrippeausbruch – Landkreis verhängt Schutzmaßnahmen

Nach einem Vogelgrippefall in Rechlin herrscht in der Seenplatte Stallpflicht für Geflügel in Großbetrieben. Um das Ausbruchsgebiet wurden Schutzzonen eingerichtet.

Wenige Tage nachdem bei toten Kranichen Vogelgrippe festgestellt wurde, ist auch in einem Geflügelbestand in Rechlin das hochansteckende Virus des Subtyps H5N1 nachgewiesen worden. Nach Angaben von Agrarminister Till Backhaus (SPD) wurde damit am Donnerstag im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte der Ausbruch der Geflügelpest amtlich festgestellt. 

Das Krankheitsgeschehen erfolge zu einem sehr frühen Zeitpunkt des Vogelzuges. Zwar schwanke die Zahl der Ausbrüche saisonal, doch sei das Virus mittlerweile ständig und überall aktiv. Jeder professionelle Geflügelhalter wisse, was zum Schutz der Tiere notwendig sei. „Dennoch rate ich, zu überlegen, ob es vielleicht sinnvoll ist, Tiere, die für das Weihnachtsgeschäft vorgesehen waren, vorsorglich zu schlachten und so den wirtschaftlichen Schaden möglichst gering zu halten“, sagte der Minister. Bei Seuchenausbruch müssen alle Tiere getötet und entsorgt werden. 

Stallpflicht für Geflügel und Schutzzonen 

Als Reaktion auf den Fund der toten Kraniche hatte der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte kommerzielle Geflügelhalter bereits zur Einstallung ihrer Tiere aufgefordert. Der am Donnerstag erlassenen Allgemeinverfügung zufolge müssen Unternehmer mit 5.000 oder mehr Haltungsplätzen ihr Geflügel bis auf weiteres in geschlossenen Ställen oder unter Abdeckungen unterbringen. Damit soll der Kontakt zu Wildvögeln unterbunden und die Einschleppung der hochansteckenden Vogelgrippe möglichst verhindert werden. 

Um den nun bereits betroffenen Betrieb wurde eine Schutzzone im Umkreis von drei Kilometern und einer Überwachungszone von 10 Kilometern eingerichtet. In der Schutzzone halten laut Ministerium 48 private Tierhalter etwa 600 Stück Geflügel. In der größeren Überwachungszone befänden sich insgesamt 450 Halter mit 400.000 Stück Geflügel, darunter 12 Anlagen mit jeweils mehr als 5.000 Tieren. Diese müssen genau beobachtet werden, um bei Infektionen schnell handeln zu können. Geflügel, Fleisch und Eier dürfen nicht in oder aus diesen Gebieten gebracht werden.

Ausbruch bereits im September

Bereits im September hatte es einen Vogelgrippe-Ausbruch in zwei Geflügelbetrieben in Zarnewanz im Landkreis Rostock gegeben. Betroffen waren zwei Betriebe mit insgesamt etwa 5.000 Enten, gut 3.200 Gänsen und 200 Hühnern, die alle vorsorglich getötet werden mussten. Bei einigen Tieren war nach früheren Angaben des Landkreises eine Infektion mit dem hochansteckenden Virus-Subtyp H5N1 nachgewiesen worden.