Attentat in Magdeburg: Weihnachtsmarkt-Anschlag: Generalbundesanwalt soll prüfen

Sechs Tote, mehr als 300 Verletzte: Nach dem Weihnachtsmarkt-Anschlag in Magdeburg könnte der Prozess gegen den Attentäter bald starten. Die Frage ist nur: vor welchem Gericht?

Das Landgericht Magdeburg hat das Verfahren zum Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt dem Generalbundesanwalt in Karlsruhe zur Strafverfolgung vorgelegt. Das Landgericht ist nach Auswertung der Akten zu der Überzeugung gelangt, dass es sich um ein sogenanntes Staatsschutzverfahren handelt, hieß es in einer Mitteilung. Es handele sich um Straftaten, die geeignet seien, die Sicherheit der Bundesrepublik zu beeinträchtigen. 

Mitte August hatte die Generalstaatsanwaltschaft Sachsen-Anhalt Anklage gegen Taleb A. erhoben, einen 50 Jahre alten Arzt aus Saudi-Arabien. Ihm wird vorgeworfen, im vergangenen Jahr mit einem Auto über den Weihnachtsmarkt von Magdeburg (Sachsen-Anhalt) gerast zu sein. Dabei wurden sechs Menschen getötet, mehr als 300 wurden zum Teil schwerst verletzt. 

Prozess könnte Mitte Oktober starten

Für das weitere Verfahren gibt es nach Angaben des Landgerichts jetzt zwei Möglichkeiten: Übernimmt der Generalbundesanwalt in Karlsruhe die Strafverfolgung, würde der Prozess nicht vor dem Landgericht Magdeburg, sondern vor dem Oberlandesgericht Naumburg durchgeführt. Lehnt der Generalbundesanwalt in Karlsruhe die Übernahme ab, wird das Verfahren vor dem Landgericht Magdeburg weitergeführt. Sollte der Generalbundesanwalt die Übernahme ablehnen, könnte die Hauptverhandlung am 22. Oktober in Magdeburg beginnen.