Gericht: CDU-Fraktion scheitert mit Klage gegen Schweitzer

Die Landtagsfraktion wirft dem Ministerpräsidenten einen Verstoß gegen das Neutralitätsgebot vor. Konkret geht es um ein Pressestatement in Berlin. Der Verfassungsgerichtshof sieht das aber anders.

Die CDU-Landtagsfraktion ist mit ihrer Organklage gegen Ministerpräsident Alexander Schweitzer (SPD) gescheitert. Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz wies die Klage um ein Pressestatement Schweitzers mit den damals designierten SPD-Bundesministerinnen zurück.

Konkret geht es um ein Statement am 5. Mai und dazugehörige Posts in den sozialen Medien. Das war von der Staatskanzlei organisiert und fand in der rheinland-pfälzischen Landesvertretung in Berlin statt – an dem Tag, an dem die SPD-Mitglieder des neuen Bundeskabinetts bekanntgegeben worden waren. 

Bei dem Termin waren neben Schweitzer die neuen SPD-Bundesministerinnen Stefanie Hubig und Verena Hubertz aus Rheinland-Pfalz dabei, nicht aber der ebenfalls aus Rheinland-Pfalz stammende neue CDU-Bundesminister Patrick Schnieder. Daran störte sich die CDU-Fraktion und sagte, Schweitzer habe die Mittel seines Amtes genutzt, um der SPD Rheinland-Pfalz im demokratischen Wettbewerb der politischen Parteien einen unlauteren Vorteil zu verschaffen.

Gericht: Schweitzer hat nur informiert

Das Gericht widersprach dieser Ansicht nun. Schweitzer habe weder durch das Pressestatement noch durch die Posts einen Verfassungsverstoß begangen. Es habe ein Informationsinteresse der rheinland-pfälzischen Öffentlichkeit bestanden, hieß es. Die Veranstaltung und die Nicht-Teilnahme Schnieders habe den Grundsatz der Chancengleichheit politischer Parteien nicht berühren können. 

„Der Antragsgegner habe mit der in Streit stehenden Äußerung weder zugunsten noch zulasten einer politischen Partei in den Wettstreit der politischen Meinungen eingewirkt“, schrieb das Gericht. „Vielmehr habe er darüber informiert, welche Personen mit einem spezifischen Bezug zu Rheinland-Pfalz voraussichtlich in die neue Bundesregierung eintreten würden.“

Staatskanzlei erleichtert nach Gerichtsentscheidung

Die Staatskanzlei reagierte erleichtert auf die Entscheidung des Gerichts. „Öffentlichkeitsarbeit zur Erfüllung des Informationsanspruchs der Presse und der Bürgerinnen und Bürger ist eine unverzichtbare Regierungsaufgabe in unserer Demokratie“, erklärte der Chef der Staatskanzlei, Fedor Rose. 

Diesem Ziel dienten das Pressestatement und die Social-Media-Beiträge zu den neuen rheinland-pfälzischen Mitgliedern der Bundesregierung. „Ich bin dankbar für die klare Feststellung des Verfassungsgerichtshofs in Koblenz, dass die Landesregierung dabei das Neutralitätsgebot gewahrt hat.“