Männer? Nein danke. Die Universität Linz hat mehrere Stellen ausgeschrieben, auf die sich nur Frauen bewerben dürfen. Ob das rechtens ist, ist unter Juristen umstritten.
Die Johannes-Kepler-Universität (JKU) Linz will bis Herbst fünf Stellen im Bereich Künstliche Intelligenz (KI) besetzen. Das Besondere: Die Stellenausschreibung richtet sich ausschließlich an Frauen, Bewerbungen von Männern werden nicht angenommen.
Bei den ausgeschriebenen Tenure-Track-Stellen handle es sich um „keine Professorinnenplanstellen“, wie JKU-Vizerektor Andreas Janko dem ORF sagt. „Es geht um Nachwuchsstellen, die letztlich nach einem längeren Qualifizierungsprozess in eine Professur führen sollen. Und es geht in Wahrheit um Stellen in einem Bereich, in dem Frauen eben sehr deutlich unterrepräsentiert sind.“
Universität Linz: Frauen sind in der Informatik unterrepräsentiert
Im Fachbereich Informatik, in dem auch die KI-Stellen ausgeschrieben sind, sind derzeit bei gerade einmal zwölf Prozent der Professoren weiblich besetzt. Dabei ist in der Leistungsvereinbarung der Universität ein Zielwert von über 19 Prozent für Professorinnen festgeschrieben. Um diesem Ziel näherzukommen, werden in bestimmten Bereichen gezielt Stellen für Frauen geschaffen. „Es geht darum, dass vereinzelt Stellen – das muss man immer betonen – in denen Frauen wirklich stark unterrepräsentiert sind, eben für Frauen gewidmet werden. Nicht zuletzt, weil wir wissen, dass bei Frauen sonst gerade in männerdominierten Bereichen eine gewisse Zurückhaltung gibt, sich überhaupt zu bewerben, selbst wenn sie qualifiziert sind, weil sie glauben, am Schluss ohnehin keine Chance zu haben“, sagt Janko.
Frauenstellen sind an der JKU kein Novum. Die Universität betont, man sei mit der bisherigen Resonanz auf solche gezielt an Frauen gerichteten Ausschreibungen zufrieden. Rechtlich wähnt sich die Universität mit ihren ausschließlich an Frauen gerichteten Stellenausschreibungen auf der sicheren Seite. Schließlich sieht auch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs vor, dass Frauen bei gleicher Qualifikation bevorzugt werden dürfen. Zwar müssen Stellenausschreibungen grundsätzlich geschlechterneutral formuliert sein, gezielte Maßnahmen zur Erhöhung des Frauenanteils sind jedoch unter bestimmten Voraussetzungen rechtlich zulässig. „Es bleiben noch sehr viele Stellen übrig, auf die sich Männer und Frauen gleichermaßen bewerben können“, so der Vizerektor.
Juristin bewertet Ausschreibungen für Frauenstellen kritisch
Das sieht die Juristin Andrea Potz anders. Der österreichischen Tageszeitung „Der Standard“ sagt sie: „Regelungen, die dem unterrepräsentierten Geschlecht automatisch und jedenfalls den Vorzug geben, sind nach der bisherigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs unzulässig.“ Der Juristin zufolge widerspreche die Schaffung reiner Frauenstellen dem Unionsrecht, weil diese eine „pauschale, undifferenzierte Bevorzugung“ bedeute.
Mittlerweile ist die Bewerbungsfrist für die KI-Stellenausschreibung abgelaufen. Ob die JKU es schafft, den Frauenanteil in ihrem wissenschaftlichen Personal zu erhöhen, bleibt abzuwarten.