Seit Mitternacht sind Messer und andere Waffen in allen Berliner S-Bahnen, U-Bahnen, Bussen und Straßenbahnen verboten. Auf allen Kanälen wird informiert, Polizisten stehen in Bahnhöfen.
Ein striktes Verbot von Messern und anderen Waffen gilt seit Donnerstag im gesamten öffentlichen Berliner Nahverkehr – die Polizei startete dazu großangelegte Kontrollen auf Bahnhöfen und in U-Bahnen, S-Bahnen, Trams und Bussen. Zusätzlich wurden auf allen Kanälen Informationen dazu mitgeteilt. Zahlreiche Messer beschlagnahmte die Polizei direkt in den ersten Stunden der Kontrollmaßnahmen.
Das Verbot gilt auch für Schreckschusswaffen und Sprühgeräte mit Reizgas, sonstige Hieb- und Stoßwaffen, Elektroimpulsgeräte, Schlagstöcke und Armbrüste. Erlaubt sind speziell gekennzeichnete Tierabwehrsprays. Die Polizei kann ohne sehr konkreten Anlass kontrollieren, verbotene Gegenstände beschlagnahmen und Ordnungsstrafen verhängen.
Großer Polizeieinsatz zum Start
Mehr als 100 Polizisten der Landespolizei waren ab mittags im Einsatz, um auf den Bahnhöfen und in den öffentlichen Verkehrsmitteln gezielt Fahrgäste auf Messer und andere Waffen zu kontrollieren. Parallel waren auch die Bundespolizei in den S-Bahnen und die Wachleute der Verkehrsbetriebe BVG unterwegs.
Der Einsatz begann am Alexanderplatz. Von da aus fuhren verschiedene Einsatzeinheiten mit der U-Bahn in alle Richtungen ins Berliner Stadtgebiet. Sehr gezielt werde man bestimmte Menschen, die sich auffällig verhielten, ansprechen, nach verbotenen Waffen fragen, Ausweise kontrollieren und gegebenenfalls auch durchsuchen, kündigte Polizeisprecher Florian Nath an.
U-Bahnlinie 8 im Fokus
Besonders im Fokus sei auch die U-Bahnlinie U8, in der es seit vielen Jahren Probleme mit Kriminalität, Drogenhandel, Dealern und Süchtigen gibt. Tatsächlich kontrollierten die Polizisten vor allem junge Männer und ihre Kleidung, Taschen und Rücksäcke.
Im Internet postete die Polizei Fotos von beschlagnahmten Klappmessern, Taschenmessern und einem sogenannten Cutter- oder Teppichmesser. Neben diversen Messern sei auch Pfefferspray gefunden worden, sagte Nath der dpa. Die Polizei habe zwischen 13.00 Uhr und 15.30 Uhr rund 400 Menschen kontrolliert.
Neben den Kontrollen verteilten die Polizisten auch Informationsflyer in mehreren Sprachen zum Thema. In den U-Bahnhöfen liefen Durchsagen, auf den Anzeigetafeln Texte zum Messerverbot. Die Polizei postete Erläuterungen auf vielen Internetportalen. Auf der Internetseite der Polizei gab es ausführliche Antworten zu allen möglichen Fragen zu dem Verbot.
Noch im Laufe des Tages sollten Zwischenergebnisse mitgeteilt werden. In der kommenden Nacht sollten die Einsätze fortgesetzt werden.
Polizeiarbeit soll erleichtert werden
Mit dem Verbot wollen Senat und Polizei die Gewaltkriminalität eindämmen und für mehr Sicherheit im Nahverkehr sorgen. Die neue Verordnung soll der Polizei ihre Arbeit erleichtern. Sie kann jetzt unabhängig von konkreten Verdachtsmomenten kontrollieren, ob jemand zum Beispiel auf einem Bahnhof eine Waffe bei sich hat. Bisher war das nicht erlaubt.
Vorab hatte die Polizei mitgeteilt: „Es werden regelmäßig solche anlassunabhängigen Kontrollen stattfinden.“ Ein Verstoß kann mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden, hieß es.
Auch andere Bundesländer erließen bereits ähnliche Waffenverbote, darunter Hessen und Hamburg. In Baden-Württemberg gibt es konkrete Planungen dazu. Berlins Innensenatorin Iris Spranger (SPD) wünscht sich bei dem Thema einen „Schulterschluss“ aller Länder. „Dazu bin ich mit meinen Amtskolleginnen und -kollegen im Gespräch.“ Auch bei der Innenministerkonferenz werde sie weiter intensiv dafür werben.
Ausnahmen festgelegt
Beim neuen Berliner Verbot gibt es Ausnahmen für bestimmte Berufsgruppen, etwa für Polizei und Feuerwehr. Oder auch für Köche oder Gastronomen, den Anlieferverkehr sowie andere Gewerbetreibende, die Messer zur Arbeit mitnehmen. Auch Messer, die neu gekauft wurden und noch verpackt transportiert werden, sind nicht verboten. Ausnahmen gelten auch für Personen, „die Messer im Zusammenhang mit der Brauchtumspflege, der Jagd oder der Ausübung des Sports führen“.
Wer etwa ein Taschenmesser für ein Picknick mitnehmen möchte, sollte es nicht „zugriffsbereit“ befördern. Dazu heißt es auf der Homepage der Polizei: „Messer sind nicht zugriffsbereit, wenn sie nur mit mehr als drei Handgriffen erreicht werden können.“
Für den Fernverkehr mit der Deutschen Bahn gilt ein Waffen- und Messerverbot übrigens schon längst kraft Gesetzes. Und auch sonst ist das Führen von Waffen und bestimmter, in der Regel besonders gefährlicher Messer, laut Waffengesetz verboten.
Kritik der Gewerkschaft der Polizei (GdP)
Schon jetzt gibt es in der Stadt drei Waffen- und Messerverbotszonen: am Kottbusser Tor, Görlitzer Park und Leopoldplatz. Der konkrete Nutzen ist umstritten. Der Landeschef der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Stephan Weh, schrieb dazu im Februar auf X: „Messerverbotszonen sind ein reines Placebo. Kein Terrorist und auch kein Schwerstkrimineller lässt sich von Verbotsschildern abhalten, so schön sie auch gestaltet sind.“
Aktuell kritisierte die GdP, die Kontrollen seien eine zusätzliche und personalintensive Aufgabe, die Polizisten würden an anderen Stellen fehlen. Das Verbot liefere aber nur scheinbare Sicherheit, es könne aber ein zumindest ein erster Schritt sein. „Wenn man wirklich nachhaltig etwas bewegen möchte, brauchen wir ein generelles Trageverbot von Messern in der Öffentlichkeit“, hieß es von der Gewerkschaft.