Infrastrukturmittel: Zieschang drängt auf Investitionen in den Bevölkerungsschutz

Wie sollte das Infrastruktur-Sondervermögen in Sachsen-Anhalt eingesetzt werden? Innenministerin Zieschang schlägt vor, auch an Notstromaggregate für Katastrophenfälle zu denken.

Sachsen-Anhalts Innenministerin Tamara Zieschang plädiert dafür, dass Teile des geplanten Infrastruktur-Sondervermögens in den Bevölkerungsschutz investiert werden. „Die Kommunen werden in einem hohen Umfang vom Sondervermögen Infrastruktur profitieren. Das könnte eine wichtige Entlastung sein. Bei den Investitionen sollte der Bevölkerungsschutz stets mit bedacht werden, etwa indem Notstromaggregate bei Baumaßnahmen zum Beispiel an Schulen mit installiert werden“, sagte die CDU-Politikerin. 

„So könnten Schulen oder deren Turnhallen bei einem Zivil- und Katastrophenfall ein Anlaufpunkt sein, an dem sich Menschen sammeln und betreut werden können“, betonte Zieschang. Die Länder sollen von dem insgesamt 500 Milliarden Euro schweren Sondervermögen des Bundes für zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur und Klimaschutz 100 Milliarden Euro bekommen.

Gutachten beleuchtet Finanzsituation der Kommunen

In Sachsen-Anhalt haben die Kommunen in der Vergangenheit immer wieder auf einen erhöhten Finanzbedarf hingewiesen. Die Innenministerin betont, dass das Land seine Zuweisungen an die Kommunen aufgestockt hat. „Die Mittel, die das Land für die Kommunen bereitstellt, sind im Laufe dieser Legislaturperiode deutlich erhöht worden. Gleichwohl sind einige Kommunen in einer schwierigen finanziellen Lage“, sagte sie.

Mit einem Gutachten soll analysiert werden, ob die Mittel des Landes für die Kommunen grundsätzlich ausreichen. Die Ergebnisse könnten im nächsten Jahr vorliegen. „Ich begrüße es, dass die Finanzsituation der Kommunen umfassend analysiert wird“, sagte die Innenministerin. „Wir haben in dieser Legislaturperiode den Weg dafür bereitet. Indem nun mehr Jahresabschlüsse vorliegen, kann die Analyse auf einer fundierten Grundlage erfolgen.“ Mit verschiedenen Erleichterungen wurden die Kommunen dabei unterstützt, Rückstände bei fälligen Jahresbilanzen aufzuholen.