Prozess gegen Klette: Prozess gegen Ex-RAF-Terroristin: Gericht kippt Mordvorwurf

Das Gericht hat eine erste Einschätzung zu einem Raubüberfall in Stuhr nahe Bremen abgegeben, bei dem Schüsse fielen. Der rechtliche Hinweis könnte weitreichende Folgen haben.

Im Prozess gegen die ehemalige RAF-Terroristin Daniela Klette hat das Landgericht Verden den Mordvorwurf gekippt. Mit dem rechtlichen Hinweis ist der schwerwiegendste Vorwurf der Anklage vom Tisch. Im Fall einer Verurteilung kann die 66-Jährige mit einer niedrigeren Strafe rechnen.

Die Angeklagte steht unter Verdacht, mit ihren mutmaßlichen Komplizen Burkhard Garweg und Ernst-Volker Staub Geldtransporter und Supermärkte in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein überfallen zu haben. Dabei sollen sie mehr als 2,7 Millionen Euro für ihr Leben im Untergrund erbeutet haben.

Bei der Tat in Stuhr im Juni 2015 soll ein Schütze mehrfach auf einen Geldtransporter geschossen haben. Zwei Schüsse drangen laut Anklage in die Fahrerkabine ein, die Geldboten blieben unverletzt. Die Staatsanwaltschaft wertet die Schüsse als Mordversuch, das Gericht sieht das inzwischen anders. Die Richter gehen von einem sogenannten bedingten Tötungsvorsatz aus, von dem der Schütze dann zurückgetreten sei.