Im Untersuchungsausschuss um die Entlassung einer Staatssekretärin haben weitere Gutachter das Wort. Beim Thema Fürsorgepflicht kommt ein Jurist zu einem anderen Urteil als ein Kollege.
Das Land Hessen als Dienstherr seiner Beamten hat in der Entlassungsaffäre um eine Staatssekretärin im Wirtschaftsministerium seine Fürsorgepflicht nach Einschätzung eines Gutachters nicht verletzt. Das öffentliche Interesse habe es gerechtfertigt, dass Wirtschaftsminister Kaweh Mansoori (SPD) sich in einer Mitteilung zu den Gründen des gestörten Vertrauensverhältnisses geäußert habe, sagte der Verwaltungsrechtsexperte Professor Michael Bäuerle von der Hessischen Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit in einem Untersuchungsausschuss des Landtags.
Minister musste mit Nachfragen zu den Gründen rechnen
So wie der Minister es gemacht habe, habe er es machen können, sagte Bäuerle. Die Versetzung einer Staatssekretärin in den einstweiligen Ruhestand hätte ohnehin Nachfragen der Presse nach sich gezogen – die dann vom Minister hätten beantwortet werden müssen.
Mansoori hatte die Staatssekretärin Lamia Messari-Becker im Juli 2024 mit der öffentlichen Erwähnung eines außerdienstlichen „Fehlverhaltens“ entlassen, ohne dies genauer zu erklären. Laut einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Wiesbaden wirft der Wirtschaftsminister der Bauphysik-Professorin vor, in einem Elterngespräch an der Schule eines ihrer Kinder mit ihrer Position als Staatssekretärin Druck für eine bessere Note ausgeübt zu haben. Messari-Becker weist dies als falsch zurück und wehrt sich mit Anwälten dagegen.
Sachverständige widersprechen sich
Ein anderer Sachverständiger hatte im Januar im Untersuchungsausschuss Minister Mansoori eine Verletzung seiner Fürsorgepflicht vorgeworfen. Der Professor für Öffentliches Recht, Thorsten Masuch, war der Ansicht, Messari-Becker habe sich einer „Vorwurfslage“ ausgesetzt gesehen, ohne sich öffentlich wehren zu können.
Der hessische Datenschutzbeauftragte Alexander Roßnagel berichtete am Montag im Ausschuss, dass im Zusammenhang mit der Affäre inzwischen zwei Beschwerden in seinem Haus eingegangen seien. Einzelheiten dazu nannte er nicht. Nach seinem bisherigen Kenntnisstand konnte Roßnagel keine Verstöße gegen den Datenschutz ausmachen.