Das Verwaltungsgericht stellt Argumente in den Raum, wonach das Festival gegen rechts in Jamel bei Wismar einen Anspruch auf weiter kostenfreie Nutzung des Gemeindelandes haben könnte.
Das Anti-Rechts-Musikfestival „Jamel rockt den Förster“ hat im Streit mit der Gemeinde Gägelow um Gebühren für Gemeindeland eine vorläufige Schlappe vor Gericht erlitten. Das Verwaltungsgericht Schwerin wies einen Eilantrag des Veranstalter-Vereins zurück. Die Entscheidung in der Hauptsache steht noch aus.
Das Gericht erklärte, der Verein habe nicht glaubhaft gemacht, dass ihn die Zahlung des Nutzungsentgelts in Höhe von 7.870 Euro in entscheidender Weise schwer träfe. Im Verhältnis zu den Gesamtkosten der Veranstaltung, für die Eintrittspreise erhoben werden, handele es sich um einen relativ geringen Betrag. Das Entgelt könne unter Vorbehalt geleistet und gegebenenfalls zurückerstritten werden, so das Gericht.
70 Cent je Hektar Gebühr
Die Gemeindevertretung von Gägelow im Landkreis Nordwestmecklenburg hatte im Januar beschlossen, vom Veranstalter des bundesweit bekannten Festivals erstmals eine Gebühr für die Nutzung von Gemeindeflächen zu verlangen. Für die vierwöchige Nutzung der Flächen des alljährlich in Jamel stattfindenden Open-Air-Festivals werde erstmals eine Gebühr von 70 Cent pro Quadratmeter erhoben, so Bürgermeisterin Christina Wandel damals.
Das Gericht schloss nicht aus, dass „Jamel rockt den Förster“ Anspruch auf kostenfreie Nutzung des Gemeindelandes wie in den Vorjahren haben könnte. Diese Frage sei jedoch nicht Gegenstand der Eilentscheidung gewesen, sondern werde im Hauptsacheverfahren geklärt, erläuterte ein Gerichtssprecher.
Gericht: Festival könnte Versammlung sein
Dem Gericht zufolge ist es durchaus möglich, dass „Jamel rockt den Förster“ unter die Versammlungsfreiheit fällt. Für den Versammlungscharakter spreche entgegen der Auffassung der Gemeinde die Gesamtschau der Merkmale der Veranstaltung. Es gebe sowohl Elemente einer Konzert- und Tanzveranstaltung als auch einer öffentlichen politischen Meinungskundgebung. Sei kein Übergewicht einer der beiden Tendenzen festzustellen, sei die Veranstaltung wie eine Versammlung zu behandeln, so das Verwaltungsgericht.
Der Verein könnte einen kommunalrechtlichen Nutzungsanspruch haben, wie es weiter hieß. „Denn die Flächen waren in der Vergangenheit für politische Veranstaltungen in jahrelanger, bindender Übung faktisch in der Art einer öffentlichen Einrichtung zur Verfügung gestellt worden.“
„Jamel rockt den Förster“ seit 2007
Die Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts ist den Angaben zufolge noch nicht rechtskräftig. Der Antragsteller kann demnach Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern einlegen.
Das Musik- und Demokratiefestival „Jamel rockt den Förster“ wurde 2007 von dem aus Hamburg stammenden Ehepaar Horst und Birgit Lohmeyer ins Leben gerufen. Die Veranstaltung richtet sich gegen Rechtsextremismus. Im vergangenen Jahr traten unter anderem die Fantastischen Vier und Olli Schulz auf.