Einen Rund-um-die-Uhr-Betrieb voll automatisierter Läden ohne Personal und Erleichterungen für verkaufsoffene Sonntage. Ein ungewöhnliches Bündnis tritt dafür ein und führt mehrere Gründe an.
Die Erlaubnis für einen Rund-um-die Uhr-Betrieb von voll automatisierten Verkaufsstellen ohne Personal und weniger Bürokratie bei verkaufsoffenen Sonntagen – das sind zwei Kernforderungen einer Allianz aus Industrie- und Handelskammern (IHK) und kommunalen Spitzenverbänden in Rheinland-Pfalz. Sie fordern eine Reform des Ladenöffnungsgesetzes im Land und stellten in Mainz gemeinsam ein Positionspapier vor.
Darin heißt es unter anderem, auf maximal 400 Quadratmeter Größe begrenzte voll automatisierte Verkaufsflächen ohne Personal sollten künftig in Rheinland-Pfalz rund um die Uhr offen haben und Artikel des täglichen Bedarfs verkaufen dürfen. Möglich werden sollen auch hybride Verkaufsstellen, mit Personal während der Ladenöffnungszeiten und ohne Personal außerhalb dieser Zeiten.
Verkaufsstellen als Treffpunkte
Es gehe unter anderem darum, die Nahversorgung auf dem Land zu verbessern, sagte der stellvertretende Vorsitzende des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz, Thomas Przybylla, der auch Bürgermeister der Verbandsgemeinde Weißenthurm bei Koblenz ist. Hybride und automatisierte Märkte könnten Treffpunkte in Gemeinden sein und zur Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse im Land beitragen, ergänzte Andreas Göbel, geschäftsführender Direktor des Landkreistages.
Eine Reform des Ladenöffnungsgesetzes wäre ein wichtiger Baustein zur Stärkung von Innenstädten und Ortskernen, betonte Michael Mätzig, geschäftsführender Direktor des Städtetags. Der Handel sei im Umbruch, sagte der Hauptgeschäftsführer der IHK für die Pfalz, Jürgen Vogel. Es herrsche harter Wettbewerb untereinander und mit Online-Angeboten. Der Branche müsse die Chance gegeben werden, Innovationen zu nutzen.
Verkaufsoffene Sonntage im Blick – Adventszeit wichtig
Im Fall der verkaufsoffenen Sonntage stören sich die IHK-Arbeitsgemeinschaft sowie die kommunalen Spitzenverbände daran, dass es für deren Genehmigung einen Anlass braucht, das kann zum Beispiel ein Stadtfest sein. Warum aber müsse jedes Jahr aufs Neue das ganze bürokratische Verfahren durchlaufen werden, wenn der Anlass jedes Jahr der gleiche sei, fragte Vogel.
Vorgeschlagen wird in dem Positionspapier, dass nach dem Vorbild Thüringens ein verkaufsoffener Sonntag automatisch genehmigt wird, wenn der Anlass bereits in den drei Jahren davor eine Öffnung der Läden gerechtfertigt hat.
Ein Dorn im Auge ist IHKs und Spitzenverbänden auch, dass in Rheinland-Pfalz verkaufsoffene Sonntage in der für den Handel wichtigen Zeit vor Weihnachten nur machbar sind, wenn ein Adventswochenende in den November fällt. Im Gesetz heißt es, am Ostersonntag, Pfingstsonntag, Volkstrauertag, Totensonntag sowie an Adventssonntagen im Dezember sowie an Sonntagen, auf die einen Feiertag fallen, darf eine Öffnung nicht zugelassen werden.
Die beiden Seiten äußerten den Wunsch, dass verkaufsoffene Sonntage an einem der ersten beiden Adventswochenenden im Dezember möglich werden.
Blick geht Richtung Arbeitsministerium
Göbel vom Landkreistag sagte, in dem Positionspapier steckten keine revolutionären Ideen. Es sei vielmehr ein Kompromiss. Bei Läden mit Personal etwa wollen auch die Kammern und kommunalen Spitzenverbände nicht an den geltenden Öffnungszeiten von Montag bis Samstag von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr rütteln.
Zuständig für das Ladenöffnungsgesetz ist in Rheinland-Pfalz das von Dörte Schall (SPD) geführte Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie, denn es ist in erster Linie ein Gesetz zum Schutz von Arbeitnehmern.
Vogel von der IHK für die Pfalz sagte, von Landesseite habe man bislang eher verhaltene Signale erhalten, was Änderungen angehe, Skepsis sieht er vor allem, was die Forderungen zu verkaufsoffenen Sonntagen betrifft. Er sehe das Land jedoch in der Pflicht, etwas zu ändern. Es sei nicht zu verstehen, warum Tankstellen auch an Sonntagen vieles verkaufen dürften, Läden jedoch nicht.