Verfassungsschutz: CDU bezweifelt Sinn von AfD-Verbotsverfahren

Der Verfassungsschutz stuft die AfD nun offiziell als gesichert rechtsextrem ein. Brandenburgs CDU sieht in einem Verbotsverfahren keinen Weg, um das Wählervotum für die Partei zu stoppen.

Trotz der Einstufung der Bundes-AfD als gesichert rechtsextremistisch stößt ein mögliches Verbotsverfahren gegen die Partei in der Landespolitik in Brandenburg auf Skepsis. 

Der Vorsitzende der CDU-Fraktion im Landtag, Jan Redmann, sagte: „Die Hochstufung der AfD ist nachvollziehbar. Die Partei unterscheidet Menschen erster und zweiter Klasse und verstößt damit gegen unser Grundgesetz.“ Er sieht aber hohe Hürden für ein Verbotsverfahren und bezweifelt die Wirkung. Die Landes-AfD in Brandenburg kritisierte die Einstufung des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) als einen Missbrauch staatlicher Macht.

Der Inlandsgeheimdienst bewertete die AfD neu und stuft sie nun als gesichert rechtsextremistisch ein. Der Verdacht, dass die Partei gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen verfolge, habe sich bestätigt und in wesentlichen Teilen zur Gewissheit verdichtet, so der Verfassungsschutz am Vormittag. Mit der neuen Einstufung mehren sich auch Forderungen, ein zügiges Verbotsverfahren einzuleiten.

CDU-Politiker: Verbotsverfahren verringert Relevanz der AfD nicht

Der CDU-Politiker Redmann sagte jedoch, er rate im Hinblick ein Verbotsverfahren zur Vorsicht. „Wir sollten auch nicht glauben, dass ein Verbotsverfahren die politische Relevanz der AfD verringert. In Ostdeutschland ist jedem bekannt, dass es sich bei der AfD um eine rechtsextreme Partei handelt, trotzdem hält das viele Menschen nicht ab, ihr Kreuz bei der AfD zu setzen.“ 

Der Frust bei den Menschen über die Politik der letzten Jahre sei hoch. „Nur wenn wir entschlossen Handlungsfähigkeit unter Beweis stellen, schaffen wir es unsere Demokratie wieder zu stärken. Das ist der Auftrag der künftigen Bundesregierung.“

In Brandenburg galt die AfD bislang als rechtsextremistischer Verdachtsfall. Die Landesämter für Verfassungsschutz in Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt hatten die jeweiligen AfD-Landesverbände bereits zuvor als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft. 

AfD: Größte Oppositionspartei wird zum Staatsfeind erklärt

Der AfD-Landesvorsitzende in Brandenburg, René Springer, kritisierte, demokratische Konkurrenz solle mit geheimdienstlichen Mitteln ausgeschaltet werden. „Ein solcher Vorgang ist ein beispielloser Missbrauch staatlicher Macht. Eine Regierung, der die Wähler das Vertrauen entzogen haben, erklärt die größte Oppositionspartei zum Staatsfeind – und verweigert zugleich jede Transparenz.“

Grundlage der nun getroffenen Entscheidung ist ein umfangreiches Gutachten des BfV, das nur für den internen Dienstgebrauch bestimmt ist. Eine Veröffentlichung des internen Arbeitspapiers, in das auch Erkenntnisse aus dem zurückliegenden Bundestagswahlkampf eingeflossen sind, ist nicht vorgesehen.