Strafrechtliche Konsequenz: Zugunglück: Zwei Bahnmitarbeiter kommen vor Gericht

Fünf Menschen starben vor fast drei Jahren beim Zugunglück von Garmisch-Partenkirchen. Jetzt ist klar: Es soll einen Strafprozess geben – aber nicht gegen alle, die unter Verdacht standen.

Ein Strafprozess soll nach dem tödlichen Zugunglück von Garmisch-Partenkirchen vor fast drei Jahren die mögliche Mitverantwortung von Bahnmitarbeitern klären. Das Landgericht München II hat die Anklage gegen zwei Beschuldigte wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung zur Hauptverhandlung zugelassen, wie ein Gerichtssprecher bestätigte. Die „Süddeutsche Zeitung“ hatte zuvor darüber berichtet. 

Das Verfahren gegen einen dritten Beschuldigten wurde demnach gegen die Zahlung von 4.000 Euro an gemeinnützige Organisationen eingestellt. Ursprünglich hatte das Gericht bereits vor Monaten Termine im Mai für den Prozess vorsorglich reserviert. Noch ist aber unklar, wann der Prozess tatsächlich startet. Grund seien „kurzfristige Personalveränderungen in der Kammer“ des Gerichts.

Fünf Tote und viele Verletzte bei Entgleisung von Regionalzug

Am 3. Juni 2022, dem letzten Schultag vor den Pfingstferien, war gegen Mittag bei Garmisch-Partenkirchen ein Regionalzug entgleist. Vier Frauen und ein 13-Jähriger starben. Mehr als 70 Menschen wurden teils schwer verletzt. 

Ursache waren nach bisherigen Erkenntnissen marode Bahnschwellen. Die Bahn hatte als Konsequenz aus dem Unglück eine Überprüfung der Schwellen bundesweit gestartet und Hunderttausende Schwellen ausgetauscht. Bis heute sind aber viele Fragen offen, es gibt keinen Abschlussbericht der Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung (BEU).

Konkrete Vorwürfe weiter unklar

Was konkret die Staatsanwaltschaft den Anschuldigten vorwirft, ist offiziell nicht bekannt. Im Raum stand nach dem Unglück der offiziell unbestätigte Vorwurf, bei der Bahn sei eine Warnung bezüglich der späteren Unfallstelle nicht weitergegeben oder entsprechend beachtet worden. 

Laut „Süddeutscher Zeitung“ soll es in dem Prozess unter anderem darum gehen, ob der Abschnitt zwischen den Bahnhöfen Garmisch-Partenkirchen und Farchant früher gesperrt und saniert hätte werden müssen.