Früherer Bergbau im Saarland: Klagen gegen Grubenwasseranstieg von Gericht entschieden

Im Sommer 2023 waren Klagen gegen einen Wasseranstieg in ehemaligen Steinkohlegruben abgewiesen worden. Wie entschied nun das OVG?

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Saarlandes hat Klagen gegen den genehmigten Grubenwasseranstieg in früheren Steinkohlegruben abgewiesen. Nach Auswertung zahlreicher Fachgutachten sowie nach Anhörung verschiedener Gutachter seien in den betroffenen Kommunen weder durch Bodenbewegungen noch durch Erschütterungen schwere Schäden an kommunalen Gebäuden oder Einrichtungen zu befürchten, teilte das OVG in Saarlouis mit.

Auch die Wahrscheinlichkeit „gesundheitsgefährdender Ausgasungen“ erweise sich als gering, hieß es. Des Weiteren drohe auch keine Trinkwassergefährdung, entschied das Gericht unter anderem. Die Urteile seien noch nicht rechtskräftig, möglich sei eine Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesverwaltungsgericht.

Geklagt hatten demnach die Stadt Lebach, die Gemeinden Saarwellingen und Nalbach sowie ihre Zweckverbände. Sie hatten dem OVG zufolge im Wesentlichen geltend gemacht, infolge des Anstiegs des Grubenwassers seien Schäden durch Hebungen des Bodens und durch Erschütterungen zu befürchten. Zudem drohe eine Gesundheitsgefahr durch Gasaustritte sowie eine Verschlechterung der Grundwasserqualität.

Die Klagen richteten sich gegen den Planfeststellungsbeschluss des Oberbergamtes von 2021 zur Teilflutung von Gruben ehemaliger Bergwerke.