Beobachtung: AfD-Anwalt: „Es gibt einen Graubereich“

Seit 2022 beobachtet der Inlandsgeheimdienst die Südwest-AfD. Dagegen setzt sich die Partei zur Wehr. Wenn sie verliert, wäre es nicht die erste Schlappe für die Partei in der Sache.

Die AfD im Südwesten sieht sich zu Unrecht vom Verfassungsschutz beobachtet – und verteidigt Meinungsäußerungen von Mitgliedern etwa in sozialen Medien. Nur zu sagen, dass es ein ethnisch gewachsenes deutsches Volk gibt, sei noch nicht verfassungsfeindlich, argumentierte der Anwalt der AfD, Christian Conrad, bei der Verhandlung vor dem Stuttgarter Verwaltungsgericht. 

Wenn man aber behaupte, dass es Menschen erster und zweiter Klasse gebe, dann sei die rote Linie überschritten. Aber zwischen beiden Aussagen gebe es einen Graubereich. Es könne Äußerungen in einer Partei geben, die dazwischen lägen, aber noch keine Anhaltspunkte lieferten für extremistische Bestrebungen. 

All die, die Posts auf Facebook veröffentlichten, würden sich eher keine Gedanken machen etwa über ethnische und soziologische Konzepte, betonte Anwalt Konrad. Das seien Reaktionen von einfachen Leuten, die das wahrscheinlich gar nicht durchdringen würden.

Das Landesamt für Verfassungsschutz beobachtet den AfD-Landesverband seit 2022 als Verdachtsfall. Die Einstufung bedeutet, dass die Geheimdienstler die AfD genauer unter die Lupe nehmen dürfen, unter strengen Voraussetzungen Mitglieder observieren, Telefone überwachen, Informanten anwerben. Der Landesverband klagt gegen die Beobachtung durch das Landesamt sowie deren öffentliche Bekanntgabe. Aus Sicht der Südwest-AfD wird der Inlandsgeheimdienst zur Diskreditierung politischer Konkurrenten instrumentalisiert.