Kochen, Aufräumen, Kinder betreuen – Familienarbeit ist wertvoll, wird aber nicht bezahlt. Um die Rente abzusichern, müssen einige Schritte unternommen werden.
Bei vielen Paaren hat es sich so ergeben, andere haben es bewusst entschieden: Die eine verdient das Geld, der andere organisiert das Familienleben. Oder umgekehrt. Eine Arbeitsteilung, die sich an der früher gesetzlich vorgeschriebenen Lebensweise für Eheleute orientiert. Das ist nicht unproblematisch für den ökonomisch schwächeren Partner, meist die Frau.
Eine eigene Berufstätigkeit sichert den Zugang zur Ressource Geld, ohne die in unserer Gesellschaft ein selbstbestimmtes Leben unmöglich ist. Familienarbeit sorgt dagegen nicht für ein gefülltes Konto. Wie aber werden eigene Bedürfnisse wie private Konsumentscheidungen, Gesundheits- und Altersvorsorge, Bildung, Unterhaltung, persönliche Geldrücklagen oder generelle Teilhabe am gesellschaftlichen Leben finanziert?
Da hilft es nicht zu sagen: Wir lieben uns doch und teilen alles. Ist das so?
Was heißt eigentlich „teilen“ in einer Partnerschaft?
Heißt teilen, dass der Erwerbstätige ein Haushalts- und Taschengeld zuteilt, und womöglich noch nachfragt, wofür es ausgegeben wurde? Oder reicht ein Gemeinschaftskonto, an dem sich beide bedienen und das bezahlen, was für die Familie und persönliche Bedürfnisse gebraucht wird? Und wie teilen sich unverheiratete Paare die Ansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung, die durch die Erwerbstätigkeit aufgebaut werden? Das ist nicht möglich. In einer Ehe schon.
In einer Beziehung, in der eine Partei von der anderen finanziell abhängig ist, ist mehr zu regeln als: Wir teilen. Hier braucht es Planung, Absicherung und klare Absprachen, flankiert mit Verträgen. Und nein, das ist nicht unromantisch. Unromantisch ist, wenn in einer Beziehung zweierlei Maßstäbe gelten – hier Selbstbestimmtheit, dort Abhängigkeit.
Fangen wir bei dem an, was viele Paare nicht pflegen, weil es sich irgendwie „unangenehm“ anfühlt: eine offene Kommunikation über Geld und die eigenen Bedürfnisse. Vor allem bei Frauen beobachte ich eine sehr große Zurückhaltung, offen zu kommunizieren, was sie sich wünschen. Und bei Männern beobachte ich, dass sie Geldgespräche eher abblocken, als sie offen zu begrüßen.
Gespräche über die Familienfinanzen, wofür Geld ausgegeben wird, welche Anschaffungen anstehen, welche Beträge in die Altersvorsorge fließen, wie persönliche Hobbys finanziert werden, sind wichtig. Sie helfen, als Paar eine gemeinsame Geldkultur und Ausgabenmuster zu entwickeln, bei der die Interessen beider gleichwertig berücksichtigt werden – und nicht diejenige Seite etwas zu bestimmen hat, „die das Geld verdient“. Denn das kann sie nur, weil die andere Seite den Haushalt schmeißt und die Kinder betreut. „Sein“ oder „ihr“ Geld sind keine Kategorien. Sondern „unser“.
Einkommen wird in der Ehe hälftig geteilt
Womit wir beim Einkommen sind. Wie wird sichergestellt, dass beide Partner eigenständig über Geld verfügen? Das geht einfach über das Drei-Konten-Modell. Hier haben beide ein eigenes Konto. Dazu kommt ein gemeinsames Konto ohne Dispositionskredit für alle Familienausgaben – plus Tagesgeldkonto als Notpuffer, wenn mal ein Zahn abbricht, der Kühlschrank den Geist aufgibt oder der Laptop gestohlen wird. Zusätzlich hat jeder ein Tagesgeldkonto für eine persönliche Finanzrücklage, um jederzeit handlungsfähig zu sein, um sich beispielsweise aus einer lieblosen Beziehung lösen zu können. Damit wird automatisch auch die Haus- und Fürsorgearbeit anerkannt und bezahlt. Das jedenfalls ist mein Verständnis von Partnerschaft. Denn das Einkommen in einer Ehe gehört nicht nur dem Menschen, der es verdient.
Juristisch ist das durch den Grundsatz des Familienunterhalts (§ 1360/1360a BGB) geregelt: Beide Ehepartner sind verpflichtet, zum gemeinsamen Unterhalt beizutragen – sei es durch Erwerbstätigkeit oder Haushalts- und Fürsorgearbeit. Dieser Beitrag hat wirtschaftlichen Wert. Der Bundesgerichtshof hat in mehreren Urteilen (u.a. XII ZR 177/06) festgestellt, dass der nicht erwerbstätige Ehepartner finanziell so gestellt werden muss, dass sein Bedarf gedeckt ist, der sich aus der „Halbteilung des vorhandenen Einkommens ergibt“. Einkommen ist während der Ehe also kein individuelles Vermögen, sondern dient beiden gleichermaßen zur Lebensführung. Scheidungsanwältin Saskia Schlemmer bringt es in ihrem Buch „Das Buch, das du vor deiner Hochzeit gelesen haben solltest“ auf den Punkt: „Familienunterhalt heißt 50:50-Teilung des Gesamteinkommens.“
Eine partnerschaftliche Umsetzung dieses sogenannten Halbteilungsgrundsatzes ist, dass das gesamte Einkommen auf das Gemeinschaftskonto fließt und von dort ein gleich hoher Betrag an beide Partner überwiesen wird – als frei verfügbares Geld. Damit bleiben beide finanziell eigenständig. Welche Ausgaben davon bestritten werden, ist Verhandlungssache. Kleidung, Geschenke, persönliche Kosmetik, Hobbys wären typische Beispiele.
Für unverheiratete Paare gilt das Halbteilungsgebot nicht, sie können es aber adaptieren. Sie haben kaum Ansprüche gegeneinander, auch nicht als Eltern. Hier ist alles Verhandlungssache. Umso wichtiger ist das Drei-Konten-Modell mit klaren Absprachen.
Um den Wert von Fürsorge- und Hausarbeit sichtbar zu machen, hilft die Smartphone-App „WhoCares“. Damit lassen sich Arbeitskategorien wie Kochen, Spielen mit den Kindern und Putzen zeitlich erfassen. Die Zeit wird automatisch in Lohn umgerechnet. Das schafft Aufmerksamkeit dafür, welchen Wert Care-Arbeit hat. Alternativ können die Arbeitsstunden notiert und mit dem Mindestlohn multipliziert werden.
Rente nicht vergessen! Sonst droht bei Trennung Altersarmut
Mit einer Erwerbstätigkeit ist in der Regel der Aufbau einer Rente verbunden. Ohne sie, keine Rente. Deshalb ist es unverzichtbar, mit der Entscheidung, ich arbeite für die Familie, parallel zu entscheiden: Wie wird das Alter abgesichert? Partnerschaftlich ist eine Altersvorsorge, die in etwa gleich hoch ist und in der eigenen Verfügungsmacht liegt, also auf dem eigenen Depot oder durch freiwillige Zahlungen an die gesetzliche Rentenversicherung.
Das Geld dafür kommt aus der Familienkasse. Ist nicht genug in der Familienkasse, um für beide eine Altersvorsorge aufzubauen, stimmt das Familienmodell nicht. Dann braucht es zwei Einkommen. Eine Seite systematisch zu benachteiligen, ist keine Lösung. Besonders Unverheiratete müssen hier aufpassen, weil sie gegen ihre Partner keine Ausgleichsansprüche bezüglich haben. Ehepaare über den Zugewinnausgleich schon.
Ehe- oder Partnerschaftserträge schützen im Trennungsfall
Die Beziehung vom Ende her zu denken und die Trennungsfolgen für den wirtschaftlich schwächeren Part abzufedern, ist der ultimative Test, der zeigt, wie zwei Menschen zueinander stehen. In einem Ehe- oder Partnerschaftsvertrag lassen sich jederzeit Ausgleichszahlungen für Fürsorgearbeit festhalten, die Aufteilung von Rentenansprüchen regeln und wie viel Unterhalt wie lange nach einer Trennung gezahlt wird. Ein Ehevertrag ist notariell zu beglaubigen.
Und: Die Absicherung für die Familie nicht vergessen für den Ernstfall, falls der oder die Alleinverdienerin stirbt, den Job verliert oder einen Unfall hat. Für Paare mit nur einem Einkommen ist eine Risikolebensversicherung Pflicht, damit die Familie finanziell abgesichert ist.
Wenn Sie das Risiko eingehen wollen, sich finanziell von einem anderen Menschen abhängig zu machen, sichern Sie sich finanziell ab. Alles andere ist Selbstausbeutung. Oder würden Sie sich in ein Rennauto setzen, ohne sich anzuschnallen. Eben!