Eine Sektenführerin misshandelt ein Kind lange. In einem zugeschnürten Sack erstickt der Vierjährige. Der grausame Fall von 1988 findet erst jetzt einen Abschluss. Die Täterin muss lebenslang in Haft.
Jahrelange Misshandlungen und ein grausamer Mord: Mehr als 36 Jahre nach dem Tod eines kleinen Jungen in Hanau ist das Urteil gegen eine ehemalige Sekten-Anführerin rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof verwarf die Revision der Frau. Die 2023 vom Landgericht Frankfurt ausgesprochene lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes aus niederen Beweggründen ist damit rechtskräftig, teilte der BGH mit.
Nach den Feststellungen des Landgerichts Frankfurt war die Frau zur Tatzeit die Führerin einer Sekte in Hanau, der auch die Eltern des getöteten vierjährigen Jungen angehörten. Die Frau hatte am Tattag, dem 17. August 1988, die Betreuung des Kindes übernommen. Sie sah den Jungen laut Landgericht als von dunklen Mächten besessen an.
Das Kind sei am Mittag in einem bis über den Kopf verschnürten Sack in einem Badezimmer abgelegt worden. Die nun rechtskräftig Verurteilte habe seine lebensbedrohliche Situation erkannt – aber aus Hass beschlossen, den Jungen in dem Sack liegen und schreien zu lassen. Dabei nahm sie dessen Tod zumindest billigend in Kauf. Das Kind erstickte.
Mord aus niederen Beweggründen
Sie habe das Kind als Gefahr und Störfaktor für die Eltern und die wirtschaftliche Entwicklung der Gemeinschaft betrachtet. Als weiteres Motiv für die Tat erkannte das Gericht die Angst der Frau vor der Einschulung des Jungen. Dadurch hätten möglicherweise weitere Misshandlungen des Jungen durch die Frau ans Tageslicht gelangen können. Die Eltern des Jungen traten zwei Jahre vor dem Mord der Gemeinschaft bei – in der Zeit misshandelte die Frau das Kind mehrfach.
Nach dem Tod des Jungen gingen die Behörden lange von einem Unglücksfall aus. Erst nach Aussagen von Sektenaussteigern im Jahr 2015 wurde wieder ermittelt. Eine erste Verurteilung des Hanauer Landgerichts wegen Mordes hielt der Revision nicht stand, daher musste 2023 noch einmal im Frankfurter Landgericht gegen die Frau verhandelt werden. Dieses verurteilte sie wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen. Nun verwarf der Bundesgerichtshof auch die Revision gegen das Frankfurter Urteil.