Landtag: Ältestenrat entscheidet: Keine weitere Gruppe im Landtag

Erweiterte parlamentarische Rechte und zusätzliche finanzielle Mittel waren das Ziel. Drei Ex-AfD-Abgeordnete scheitern mit ihrem Antrag. Kommt es nun zu einer Klage vor dem Verfassungsgerichtshof?

Der Antrag von drei früheren AfD-Abgeordneten für die Bildung einer parlamentarischen Gruppe im rheinland-pfälzischen Landtag ist vom Ältestenrat abgelehnt worden. Als maßgeblichen Grund nannte Landtagspräsident Hendrik Hering (SPD) eine fehlende politische Homogenität. 

Finale Entscheidung bei Landtagssitzung

Die drei fraktionslosen Abgeordneten Michael Frisch, Martin Louis Schmidt und Matthias Joa wollten eine parlamentarische Gruppe namens „Drei Farben – mehr Freiheit“ bilden. Mit der Bildung einer Gruppe forderten die Abgeordneten im Vergleich zu Fraktionslosen erweiterte parlamentarische Rechte und zusätzliche finanzielle Mittel ein, die nun abgelehnt wurden. Final entscheidet das Parlament über den Antrag in der Landtagssitzung am 29. Januar.

Mit einem ersten Antrag für eine Gruppe waren die Abgeordneten bereits Anfang 2024 gescheitert. Damals waren Frisch und Schmidt noch AfD-Mitglieder, Joa gehörte der Landtagsfraktion nicht mehr. Der Ältestenrat begründete seine jüngste Entscheidung damit, dass es den drei Abgeordneten an der nötigen politischen Homogenität fehle.

Keine deutlich erkennbare Abgrenzung zur AfD-Fraktion

Es gebe keine politische Programmatik, die einem Parteiprogramm in Verbindlichkeit, Konkretisierungsgrad sowie Abgrenzung zu den übrigen parlamentarischen Akteuren nahekomme, sagte der Landtagspräsident. Gegen eine politische Homogenität spreche auch der Umstand, dass Frisch weiterhin als Vorsitzender der AfD-Fraktion im Stadtrat von Trier in Erscheinung trete. 

Auch sei eine hinreichende und deutlich erkennbare Abgrenzung zur parlamentarischen Arbeit der AfD-Landtagsfraktion aus der vorgelegten Programmatik des Zusammenschlusses nicht möglich. „In rechtlicher Hinsicht könnte es dadurch zu einer verbotenen Fraktionsmehrung kommen, was bedeutet, dass ähnliche politische Strömungen im Parlament überproportionalen politischen Einfluss sowie zusätzliche Finanzmittel hätten“, erklärte Hering.

Auch Frisch und Schmidt mittlerweile keine AfD-Mitglieder mehr

Dazu komme, dass auch die vom Zusammenschluss vorgelegten landespolitischen Kernforderungen mit den Positionen und Themenfeldern der AfD teils sogar wörtlich übereinstimmten. Eine hinreichende Unterscheidbarkeit zur Politik der AfD sei deshalb insgesamt nicht gegeben.

Mittlerweile haben auch Frisch und Schmidt ihre Parteibücher zurückgegeben. Alle Drei sind nach eigenen Angaben Teil einer Initiative der früheren AfD-Vorsitzenden Frauke Petry namens „Team Freiheit“. Diese sei jedoch keine Partei, sondern eine Plattform für Bürger, argumentierte Hering. 

Frisch als der Sprecher von „Drei Farben – mehr Freiheit“ kritisierte die Entscheidung scharf und nannte die Begründung des Ältestenrats nicht nachvollziehbar. Sollte sich der Landtag dem Beschlussvorschlag des Ältestenrats anschließen, werde der Gang vor den rheinland-pfälzischen Verfassungsgerichtshof erwogen. 

Ex-Abgeordnete der Freien Wähler bilden parlamentarische Gruppe

Im rheinland-pfälzischen Landtag gibt es bereits eine parlamentarische Gruppe mit vier Abgeordneten, die zuvor zur Fraktion der Freien Wähler gehörten. Die Freien Wähler hatten ihren Fraktionsstatus verloren, nachdem zwei Mitglieder ausgetreten waren.