Selbst hartgesottene Finanzbeamte zeigen über die Feiertage einen weichen Kern: Steuerschuldner werden für ein paar Tage geschont. Aber es gibt Ausnahmen.
Einmal im Jahr drückt der Fiskus ein Auge zu: Die Finanzämter im Land gewähren den Bürgerinnen und Bürgern auch in diesem Jahr wieder eine kleine Schonfrist. Vom 23. bis zum 31. Dezember werde die Steuerverwaltung auf Vollstreckungen verzichten, darauf, Zwangsgelder anzudrohen oder festzusetzen, Mahnungen zu schicken oder Verfahren einzuleiten, teilte ein Sprecher des Finanzministeriums der Deutschen Presse-Agentur mit. Er sprach von einer „Weihnachtspause“. Auch auf Außenprüfungen, Vorladungen sowie die Bekanntgabe und Einleitung von Bußgeld- beziehungsweise Strafverfahren werde verzichtet.
Aber nicht alle Steuerschuldner können sich über die Weihnachtstage zurücklehnen. Von der Pause unberührt bleiben laut Ministerium Maßnahmen, die aus rechtlichen Gründen zwingend notwendig sind. Wenn etwa die Verjährung von Steuerschulden drohe, müsse der sogenannte Weihnachtsfrieden gebrochen werden.
Der Weihnachtsfrieden hat im Südwesten und anderen Bundesländern seit Jahren Tradition.