Die Finanzämter üben sich in der Weihnachtszeit wieder in Zurückhaltung. Doch Steuerbescheide werden weiterhin verschickt – und Ausnahmen bleiben möglich.
Die Finanzämter sehen in der Zeit vom 20. bis zum 27. Dezember von Zwangsgeldern und Mahnungen ab. In dieser Zeit gelte wieder der „Weihnachtsfrieden“, teilte das Finanzministerium in Erfurt mit. Steuerbescheide würden hingegen weiter versandt, um Erstattungen nicht zu verzögern und dem Gebot der rechtzeitigen Erhebung von Haushaltseinnahmen Rechnung zu tragen.
Die Finanzbehörden seien angewiesen, in der Zeit um Weihnachten keine Zwangsgelder anzudrohen oder festzusetzen, keine Steuern oder Abgaben anzumahnen, keine Außenprüfungen und auch keine Vollstreckungsmaßnahmen vorzunehmen, hieß es. Auch bei Steuerstraf- und Bußgeldverfahren agierten die Behörden sehr zurückhaltend: Es werden den Angaben nach keine Mitteilungen über die Einleitung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens und keine Bußgeldbescheide versandt. Es erfolgten zudem keine Vorladungen.
Ausnahmen seien jedoch möglich, etwa um Steuerausfälle durch ablaufende Verjährungsfristen zu vermeiden.
Am 23. und 30. Dezember sind die Finanzämter bis 12.00 Uhr telefonisch erreichbar.