Die Vorwürfe wiegen schwer, zudem liegt ein Teil des Geschehens vor zwei Jahren auf der Kardiologie-Station immer noch im Dunklen.
Ein Krankenpfleger, der an der Frankfurter Uniklinik Patientinnen sediert und eine von ihnen sexuell berührt haben soll, hat zum Prozessauftakt die Vorwürfe abgestritten. Er habe bei den drei Frauen jeweils die Kanüle gespült und sei dabei vorschriftsgemäß vorgegangen, sagte die Rechtsanwältin des 37-Jährigen. Sedierende Mittel habe er dabei nicht verwendet, zudem sei er der besagten Frau „nicht sexuell nahegetreten“.
Angeklagt ist er unter anderem wegen sexuellen Missbrauchs und gefährlicher Körperverletzung. Es habe sich um „lebensgefährdende Behandlungen“ gehandelt, die Patientinnen habe er in eine hilflose Lage versetzt, hieß es in der von der Staatsanwältin verlesenen Anklage.
Sofortige Ohnmacht
Der Krankenpfleger hatte seit dem Jahr 2019 an der Uniklinik gearbeitet. An einem Morgen im April 2023 soll er auf einem Zimmer der Kardiologie-Station zwei Frauen unter dem Vorwand, bei ihnen jeweils die Kanüle zu spülen, Sedierungsmittel gespritzt haben. Beide Patientinnen wurden sofort bewusstlos, eine von ihnen musste auf die Intensivstation verlegt werden.
Rund vier Monate später sedierte er der Anklage zufolge auf die gleiche Weise eine weitere Patientin, die am Vortag am Herz operiert worden war. Sie war Stunden lang stark benommen, ob es dabei zu einem sexuellen Übergriff kam, ist unklar.
„Ich will das nicht“
Am nächsten Vormittag soll diese Patientin die Spülung der Kanüle durch diesen Krankenpfleger verängstigt abgelehnt haben. Mit dem Hinweis, diese sei ärztlich angeordnet, soll er die mehrmals „Ich will das nicht“ rufende Frau jedoch wieder sediert und ihr dann an die Brust gegriffen haben. Anschließend soll er die Patientin, die unter starken Schwindelgefühlen litt, gefragt haben, ob er sie auch am Bauch anfassen dürfe.
Laut Anklage schrie sie daraufhin, sie wolle das nicht. In ihrer Zeugenvernehmung im Gericht brach die heute 21-Jährige nach der Angabe von Prozessbeobachtern zusammen und musste notärztlich versorgt werden.
Vielleicht sei ihre Brust beim Anbringen des EKGs durch ein Kabel berührt worden, meinte der Mann zu dem entsprechenden Vorwurf in der Anklage. Warum es den drei Patientinnen nach dem Spülen der Kanüle so schlecht gegangen sei, könne er sich nicht erklären. Dies habe er zuvor noch nie erlebt, so der Angeklagte, der auf viele Fragen der Richter, der Staatsanwältin und der Nebenkläger nur ausweichend antwortete.
Nach der bisherigen Planung soll nächste Woche das Urteil verkündet werden.