Nach seiner Verurteilung wegen uneidlicher Falschaussage hatte der frühere Oberbürgermeister von Halle, Bernd Wiegand, Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt. Der hat die Revision jetzt verworfen.
Die Verurteilung von Halles früherem Oberbürgermeister Bernd Wiegand (parteilos) wegen falscher uneidlicher Aussage ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof habe die Revision als unbegründet verworfen, teilte das Landgericht Halle mit. Wiegand war im April vergangenen Jahres zu einer Geldstrafe von 16.800 Euro (120 Tagessätze zu je 140 Euro) verurteilt worden.
Die Staatsanwaltschaft warf Wiegand vor, im Oktober 2020 in einem Zivilprozess falsch ausgesagt zu haben. Es ging aus ihrer Sicht um weniger als ein halbes Dutzend falsche Aussagen. In Wiegands Aussage war es damals um Personalfragen im Zusammenhang mit einem kommunalen Unternehmen gegangen. Wiegand hielt sich für unschuldig. Er war 2021 unter anderem wegen vorgezogener Corona-Schutzimpfungen suspendiert worden. Er und weitere Stadträte waren entgegen der festgelegten Impfreihenfolge vorzeitig geimpft worden. Zum 1. September 2024 wurde er in den Ruhestand versetzt.