Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entscheidet am Donnerstag (08.45 Uhr) in zwei Streitfällen zum Urheberrecht. Im ersten Fall klagt Sony gegen eine Firma, die Schummelsoftware für die Playstation Portable produzierte – damit konnten beispielsweise bei einem Rennspiel Fahrer früher freigeschaltet werden. Im zweiten Fall klagt der Axel-Springer-Konzern gegen Eyeo, den Vertreiber des Werbeblockers AdBlock Plus. (Az. I ZR 157/21 und I ZR 131/23)
Springer will, dass AdBlock auf seinen Seiten keine Werbung blockiert. Das Verlagshaus beruft sich ebenso wie Sony im ersten Fall auf den Urheberrechtsschutz für Computerprogramme. Im Sony-Rechtsstreit hatte der BGH dem Europäischen Gerichtshof Fragen gestellt. Dieser erklärte, dass das Anbieten von Schummelsoftware für Spielekonsolen nicht grundsätzlich gegen den EU-Rechtsschutz von Computerprogrammen verstoße. Den konkreten Fall muss nun der BGH entscheiden.
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