Justiz: Entscheidung: Block-Prozess wird nicht ausgesetzt

Im Prozess um die Entführung der Block-Kinder aus Dänemark hatten mehrere Anwälte die Aussetzung des Verfahrens beantragt. Nun hat die Strafkammer eine Entscheidung dazu verkündet.

Der Prozess um die Entführung der Kinder der Hamburger Unternehmerin Christina Block kann wie geplant fortgesetzt werden. Die Strafkammer am Landgericht wies einen Antrag mehrerer Verteidiger auf Aussetzung des Verfahrens zurück. 

Zur Begründung sagte die Vorsitzende Richterin, Isabel Hildebrandt, unter anderem, die Nachlieferung von Akten rechtfertige nicht die Aussetzung des Verfahrens. Es komme ohnehin eine Pause im Verfahren von drei Wochen.

Verweis auf Beschleunigungsgebot

Hildebrandt verwies auch auf das Beschleunigungsgebot für den Prozess, weil sich einer der Angeklagten seit Anfang November in Untersuchungshaft befinde.

Die Verteidiger hatten ihren Antrag mit einer größeren Menge neuer Akten begründet, die sie zunächst lesen müssten. Außerdem forderten sie Einsicht in die Akten zu einem Ermittlungsverfahren gegen den Vater der beiden Kinder.

Laut Anklage gegen die Mutter und sechs weitere Beschuldigte waren die beiden Kinder – damals 10 und 13 Jahre alt – in der Silvesternacht 2023/24 von mehreren Männern gewaltsam ihrem in Dänemark lebenden Vater entrissen und nach Deutschland gebracht worden. Bei der Mutter blieben der Junge und das Mädchen nur wenige Tage, weil das Hanseatische Oberlandesgericht aufgrund eines Eilantrags des Vaters entschied, dass ihm die Kinder zurückgegeben werden müssen. 

Angeklagte weisen Vorwürfe zurück

Christina Block, die Tochter des Gründers der Restaurantkette Block House, soll nach jahrelangem Sorgerechtsstreit mit ihrem Ex-Mann den Auftrag zu der Entführung gegeben haben. Die 52-Jährige weist die Anschuldigung zurück – ebenso ihr der Beihilfe angeklagter Lebensgefährte, der frühere Sportmoderator Gerhard Delling, sowie die übrigen fünf Beschuldigten in dem Verfahren. 

Christina Block kämpft seit Jahren um die beiden Kinder. Sie leben seit 2021 bei ihrem Vater in Dänemark. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft behielt er sie nach einem Besuch widerrechtlich bei sich.

Termine bis Weihnachten angesetzt

Der Prozess hatte am 11. Juli begonnen. Die Beteiligten waren am Freitag zum dritten Verhandlungstag zusammengekommen. Angesetzt waren für das Verfahren ursprünglich 37 Verhandlungstermine bis kurz vor Weihnachten. Zwei Termine hatte die Vorsitzende Richterin am 15. Juli aufheben lassen, weil es Streit um die Zulassung der beiden Kinder als Nebenkläger gab. Auf Beschwerde der Verteidigung wurde die Zulassung zunächst widerrufen.