Ein geplantes Projekt am Flughafen München soll Abschiebungen effizienter machen. Während der Oberbürgermeister das Vorhaben sinnvoll findet, ist eine Partei dagegen.
Deutschland plant an seinem zweitgrößten Flughafen ein besonderes Abschiebungsterminal für ausreisepflichtige Migranten. Der Flughafen München wolle ein entsprechendes Gebäude für die Bundespolizei errichten, sagte ein Unternehmenssprecher am Mittwoch.
Mehrheitseigner des Flughafens ist der Freistaat Bayern, Minderheitsanteile halten der Bund und die Stadt München. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann und Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (beide CSU) machen sich regelmäßig für strikte Abschiebungen abgelehnter Asylbewerber sowie ausländischer Straftäter stark.
Neues Terminal am Flughafen München sorgt für Diskussionen
Einem Ausschreibungsdokument des Flughafens zufolge soll das sogenannte „Rückführungsterminal“ mit zwei Geschossen auf einer Fläche von 66 mal 60 Metern bis Ende 2028 fertiggestellt werden. Es werde dafür ausgelegt, dass „bei bis zu 50 Einzelmaßnahmen und Sammelchartermaßnahmen täglich rund 100 Fahrzeuge zu- und abfahren“.
„Im Gebäude wird ein zentraler Check-In eingerichtet, um die Rückführungen effizient zu koordinieren“, heißt es in dem Dokument weiter. Von der Bundespolizei war am Mittwoch keine Stellungnahme zu erhalten.
Das Vorhaben ist politisch umstritten. „Ein eigenes Terminal für Abschiebungen sehen wir mehr als kritisch“, sagte die Grünen-Landtagspolitikerin Gülseren Demirel der „Süddeutschen Zeitung“. Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) hingegen bezeichnete es als sinnvoll, dass vor allem Straftäter in ihre Heimatländer zurückgeführt würden. „Deshalb halte ich es grundsätzlich nicht für falsch, ein solches Terminal vorzuhalten.“
Die nördlich von München gelegene Stadt Freising, auf deren Gebiet Teile des Flughafens liegen, befasste sich am Mittwoch mit dem Vorhaben. Nach Angaben der Stadtverwaltung lehnte der Bauausschuss den vom Flughafen unter mehreren Optionen gewählten Standort aus planungsrechtlichen Gründen ab. Eine entsprechende Stellungnahme werde die Stadt der zuständigen Landesbehörde übermitteln.