Die Diskussion um die Umsetzung des Rechtsanspruches auf einen Ganztagsbetreuungsplatz wird im schleswig-holsteinischen Landtag weitergeführt. Für die Opposition bleiben die Pläne der Regierung vage.
Die Fraktionen von FDP und SSW in Schleswig-Holstein fordern ein Landesgesetz, um das Ganztagsangebot an Grundschulen umzusetzen. „Es ist äußerst kritikwürdig, dass der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder in Schleswig-Holstein nicht gesetzlich geregelt werden soll“, sagte die Liberale Anne Riecke im Landtag in Kiel.
Diese Haltung verkenne die Notwendigkeit, den Rechtsanspruch rechtssicher und verbindlich zu gestalten. Ein Landesgesetz ist laut Riecke „zwingend erforderlich“, da nur so verbindliche Mindeststandards festgelegt werden könnten. „Die Behauptung, dass der Rechtsanspruch in Schleswig-Holstein nicht gesetzlich geregelt werden muss, ist daher völlig unangebracht“, betonte die FDP-Abgeordnete.
Auch die SSW-Abgeordnete Jette Waldinger-Thiering äußerte Kritik: Wieder werde diskutiert, wie Schulträger den Rechtsanspruch umsetzen könnten – dabei fehle noch immer ein Gesetz, das diesen Anspruch überhaupt regle. Sie halte es für schlau, die Regelung mit dem Kitagesetz zu verbinden.
Ab dem Schuljahr 2026/27 gilt ein Rechtsanspruch auf einen Ganztagsbetreuungsplatz in den Grundschulen.
Kritik am pädagogischen Rahmenkonzept
Das pädagogische Rahmenkonzept, das bereits im März vorgestellt wurde, nannte die FDP-Abgeordnete Riecke im Plenum vage. Es enthalte zwar wichtige Grundsätze, lasse aber konkrete Schritte zur Umsetzung vermissen. „Eine stärkere Konkretisierung wäre wünschenswert, um Schulen bei der Gestaltung des Ganztags besser zu unterstützen.“
Nach fünf Jahren Erarbeitung des Rahmenkonzepts wurde von der Landesregierung laut dem SPD-Abgeordneten Martin Habersaat ein „Wolkenwunderlandpapier“ vorgelegt, das keine Wünsche offenlässt. „Sie formulieren da eine perfekte Welt des Ganztags und überlassen es den Schulträgern, irgendeinen Weg dahin zu finden“, bemängelte er. Dies führe zur Planungsunsicherheit bei den Kommunen.
Schulen soll Konzept bis 2030 vorlegen
Bildungsministerin Dorit Stenke (CDU) betonte im Landtag: „Was wir jetzt erreicht haben, ist die Schaffung verlässlicher Rahmenbedingungen für die Umsetzung des Rechtsanspruchs.“ Bereits am Montag erklärte die Ministerin, dass alle Ganztagsschulen denselben Qualitätsstandard erreichen sollen. Daher müssten sie spätestens zum Schuljahr 2030/31 ein überarbeitetes pädagogisches Konzept vorlegen.
Das vom Land vorgestellte Rahmenkonzept biete dafür Vorschläge zur Qualitätssicherung im Ganztag. Schulträger könnten sich daran bei der Entwicklung ihrer Konzepte orientieren. Um die Angebote an Ganztagsschulen zu sichern, plant das Land jährlich 200 Millionen Euro zusätzlich bereitzustellen.