Drei „E“ für eine verstärkte Kontrolle: Die Polizei will den steigenden Unfallzahlen etwas entgegensetzen.
Mit mehr Kontrollen und verstärkter Prävention will die hessische Polizei E-Scooter-Fahrer schützen. Die Notwendigkeit begründete das Innenministerium in steigenden Unfallzahlen. „Die starke Zunahme von Verkehrsunfällen mit E-Scootern ist eine alarmierende Entwicklung“, sagte Innenminister Roman Poseck (CDU) beim Begleiten einer E-Scooter-Kontrolle der Polizei in Frankfurt.
Konkret verfolgt die Behörde die sogenannte 3-E-Strategie: „Engineering“, „Education“ und „Enforcement“ – also straßenbauliche Maßnahmen, aufklärerische Maßnahmen und polizeiliche Maßnahmen.
Abstellorte und Alkoholeinfluss
„Derzeit kann man davon ausgehen, dass in Frankfurt alle drei Sekunden ein E-Roller ausgeliehen wird“, sagt Thomas Heberer von der Polizei Frankfurt. Eine derart häufige Nutzung erfordere auch Regeln, die die Verkehrssicherheit garantieren. Straßenbauliche Maßnahmen beziehen sich dabei auf eingeschränkte Möglichkeiten, E-Roller nach einer Fahrt wieder abzustellen.
Fahrten könnten nur an ausgewiesenen Mobilitätsstationen beendet werden, teilte das Ministerium mit. Diese Bereiche finden sich in Frankfurt vorwiegend in der Innenstadt und sollen sicherstellen, dass E-Roller kein Verkehrshindernis für schwächere Verkehrsteilnehmer werden.
1.000 neue Roller-Stationen
Bis 2030 sollen in Frankfurt 1.000 Roller-Stationen eingerichtet werden, an denen teilweise auch E-Bikes und E-Autos geparkt werden sollen, sagte Heberer. Zudem habe die Polizei in Absprache mit der Stadt Frankfurt die Zahl an E-Scootern auf 12.000 beschränkt. Davon befänden sich 3.000 in der Innenstadt.
Insbesondere in Parkanlagen, am Grüngürtel, an Friedhöfen oder Haltestellen wird das Abstellen von E-Rollern auch außerhalb der Innenstadt eingeschränkt. Informationsstände in den Innenstädten und Gespräche mit Bürgern sollen zur Aufklärung rund um das Thema E-Scooter beitragen.
Die Polizei will zudem vermehrt E-Scooter-Fahrer auf Alkohol- und Drogeneinfluss kontrollieren. Aber auch das Fahrzeug selbst soll dabei überprüft werden, etwa auf technische Manipulationen und Funktionsfähigkeit. Zudem werde die Fahrzeugnummer im polizeilichen Fahndungssystem überprüft, so sollen Fahrzeuge ohne Versicherungsschutz oder gestohlene E-Scooter aufgespürt werden.
Zahl der Verletzten bei E-Scooter-Unfällen steigt
„Es geht nicht darum, das E-Scooter-Fahren zu verbieten oder grundsätzlich zu reduzieren“, sagt Innenminister Poseck. Die Maßnahmen sollen den Verkehr aber sicherer machen.
Die Gesamtzahl an Verkehrsunfällen mit Beteiligung von E-Scootern lag laut Ministerium 2024 bei 1.081. 2022 lag dieser Wert noch bei 749, im Jahr 2019 sogar nur bei 7. Seit der Zulassung von E-Rollern für den Straßenverkehr im Jahr 2019 registrierte das hessische Innenministerium insgesamt 2.823 Verletzte bis 2024. Im vergangenen Jahr wurde außerdem der erste Verkehrsunfall mit tödlichem Verlauf in Hessen polizeilich aufgenommen.
Gefährliche Kopfverletzungen
Die steigenden Unfallzahlen alarmieren auch Mediziner: „Die gefährlichsten Verletzungen betreffen den Kopf“, sagte Frank Hartmann, Chefarzt der Unfallchirurgie der Diakonie Kliniken in Bad Kreuznach. Schädel-Hirn-Traumata, Gesichtsverletzungen und Platzwunden würden zum „traurigen Alltag“ gehören.
Zuletzt endete ein E-Scooter-Unfall auch in Frankfurt tödlich: Anfang Juli wurden zwei Zwillingsbrüder auf einem Scooter von einem Auto erfasst und starben an ihren Verletzungen. Ein 27-Jähriger wurde zudem schwer an Kopf und Bein verletzt. Ihm musste der Unterschenkel amputiert werden. Der mutmaßliche Unfallverursacher ist ein 23-jähriger Autofahrer, der unter dem Einfluss von Lachgas gestanden sein soll. Ihm wird nun fahrlässige Tötung in zwei Fällen, versuchter Totschlag, schwere Körperverletzung und unerlaubtes Entfernen vom Unfallort vorgeworfen.
Bußgelder in Höhe von zehn bis über 1000 Euro
Die schweren Unfallfolgen des tragischen Unfalls in Frankfurt führt das hessische Innenministerium auf das mutmaßliche Fehlerverhalten des Autofahrers, aber auch auf einen fehlenden Schutz der Verunglückten zurück. Auch Mediziner raten deshalb zu einem Helm – obwohl er keine Pflicht ist. Für E-Scooter-Fahrer gelten laut hessischer Polizei dennoch ein paar klare Regeln:
Wer darf fahren? Personen ab einem Alter von 14 JahrenWo darf man fahren? Auf Radverkehrsflächen oder alternativ auf der Fahrbahn – das Fahren auf Gehwegen ist in der Regel verboten.E-Scooter brauchen ein Kennzeichen und sind versicherungspflichtig.Um einen E-Scooter zu fahren, braucht man keinen Führerschein.Maximalgeschwindigkeit: 20 km/h
Grundsätzlich müssen sich Nutzer von E-Scootern außerdem an die geltenden Verkehrsregeln halten. Bei Verstößen sieht der Bußgeldkatalog Strafhöhen von 10 bis 70 Euro vor. Rotlichtverstöße werden in einem Bereich von 88,50 bis 208,50 Euro und mit einem Punkt in Flensburg geahndet.
Hart bestraft wird auch das Fahren unter Alkoholeinfluss. Es gelten „die gleichen Regeln wie für alle anderen Kraftfahrzeugführende“, heißt es vom Ministerium: Ab 0,5 Promille sieht der Bußgeldkatalog für das Fahren eines E-Scooters ein Bußgeld von 528,50 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot vor. Wiederholungstäter zahlen mehr als 1.000 Euro.
Nach Angaben des Statistischen Landesamts spielt Alkoholeinfluss eine große Rolle bei Unfällen mit Verletzten bei E‑Scooter-Fahrern. Im Jahr 2024 waren demnach insgesamt 83 Benutzende von E-Scootern in alkoholisiertem Zustand an Unfällen mit Personenschaden beteiligt. Dabei lag die Zahl der insgesamt an Unfällen mit Personenschaden beteiligten E-Scooter-Benutzenden bei 780.