Vor Jahren wurden Windparks auch näher an Wohngebäuden genehmigt. Mit dem Ersatz der Altanlagen durch höhere Windräder wächst die Belastung der Anwohner. Dem soll ein Riegel vorgeschoben werden.
In Mecklenburg-Vorpommern soll künftig nicht mehr nur für neue Windparks ein Mindestabstand zu Siedlungen gelten, sondern auch für den Ersatz alter Windräder, das sogenannte Repowering. Das sieht eine Gesetzesänderung vor, die die Regierungsfraktionen von SPD und Linke in den Landtag eingebracht haben. Demnach müssen künftig für neu errichtete und für Ersatzanlagen prinzipiell mindestens 1.000 Meter Abstand zu geschlossenen Siedlungen und 800 Meter zu Splittersiedlungen eingehalten werden.
Mit dieser Änderung werde eine Lücke geschlossen, die in der Praxis zu großer Unsicherheit geführt habe, gerade in Regionen ohne gültige Planung. „Die neuen Regelungen schaffen Klarheit, sorgen für faire Abstände und stärken so die Akzeptanz der Menschen für den weiteren Ausbau der Windkraft“, erklärte der SPD-Abgeordnete Falko Beitz.
Blank: Energiewende braucht Akzeptanz vor Ort
Nach Angaben von Wirtschaftsminister Wolfgang Blank (parteilos) erlauben Sonderregelungen des Bundes bislang die Errichtung neuer Windräder in bestehenden Windparks, auch wenn diese näher an Wohngebäuden liegen. Da die Anlagen immer größer würden, schüre das in betroffenen Regionen vielfach Widerstände. „Der Ausbau der Windkraftnutzung ist unser erklärtes Ziel. Die Energiewende wird aber nur gelingen, wenn sie vor Ort mitgetragen wird“, sagte Blank.
Kritik kam von der Opposition. Petra Federau von der AfD erneuerte die grundsätzliche Ablehnung der Energiewende durch ihre Partei. Der CDU-Abgeordnete Wolfgang Waldmüller sprach sich für größere Abstände, etwa nach dem Beispiel Bayerns aus. Hannes Damm von den Grünen sieht in der Gesetzesänderung einen unrechtmäßigen Eingriff in kommunale Rechte. Wenn eine Kommune Nutzen aus einem nahegelegenen Windpark ziehe und diesen befürworte, sei eine Erneuerung der Altanlagen künftig ausgeschlossen.
Überlange Planungszeiten in MV
Zum Stichtag 30. Juni waren nach Angaben des Bundesverbandes WindEnergie in Mecklenburg-Vorpommern 1.853 Windkraftanlagen mit einer Leistung von 3.852 Megawatt installiert. Das entspricht 5,9 Prozent des Gesamtbestandes in Deutschland. Neu genehmigt wurden im Land in den ersten sechs Monaten 417 Megawatt, womit der Nordosten im Ländervergleich im Mittelfeld liegt. Abgeschlagen auf dem letzten Platz rangiert Mecklenburg-Vorpommern dagegen mit 45 Monaten bei der Dauer der Genehmigungsverfahren. Der Bundesdurchschnitt für Genehmigungsverfahren liegt bei 18 Monaten.