Extremismus: Auch Saarland duldet keine Extremisten im Staatsdienst

Rheinland-Pfalz stellt keine AfD-Mitglieder mehr ein. Verfassungstreue sei Voraussetzung für die Einstellung in den öffentlichen Dienst, sagt das Saarland.

Wie Rheinland-Pfalz duldet das Saarland nach Angaben des Innenministeriums keine Extremisten im Öffentlichen Dienst. Die Verfassungstreue von Bewerbern sei eine grundlegende Voraussetzung für eine Einstellung – und das gelte selbstverständlich sowohl für Beamte als auch für Tarifbeschäftigte, teilte ein Ministeriumssprecher in Saarbrücken auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. 

Alle Beamten seien verpflichtet, vor ihrer Ernennung einen Diensteid zu leisten. „Sie schwören damit ausdrücklich, sich zur Beachtung und Befolgung der Verfassung zu verpflichten.“ Tarifbeschäftigte müssten sich zu der freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen.

Rheinland-Pfalz hatte am Donnerstag angekündigt, AfD-Mitgliedern den Weg in den öffentlichen Dienst zu verwehren. Künftig soll beim Einstellungsverfahren eine schriftliche Belehrung über die Verfassungstreue verpflichtend sein. Alle Bewerber müssten erklären, dass sie keiner extremistischen Organisation angehören oder in den vergangenen fünf Jahren angehört haben.

Im Saarland wird vor jeder Einstellung geprüft

Im Saarland setze jede Einstellung im öffentlichen Dienst bereits jetzt eine sorgfältige Einzelfallprüfung voraus, teilte das Ministerium weiter mit. Zur frühzeitigen Erkennung extremistischer Tendenzen werde beispielsweise vor einer Einstellung in die saarländischen Sicherheitsbehörden eine Überprüfung in den nachrichtendienstlichen Informationssystemen – vor allem bei Polizei und Verfassungsschutz – vorgenommen. 

Zudem werde fortlaufend geprüft, wie die Wahrscheinlichkeit erhöht werden könne, etwaige Extremisten bereits im Bewerbungsverfahren zu identifizieren und auszuschließen, teilte der Sprecher mit. „Wir prüfen, ob es extremistische Tendenzen bei den Bewerbern gibt. Punkt. Egal, in welche Richtung, ob rechts oder links.“

AfD wird nicht genannt

Die AfD nannte das Saar-Ministerium in seiner Antwort nicht. „Wir haben die AfD nicht benannt, weil die AfD ein Beobachtungsfall ist“, hieß es auf Nachfrage. Der Verfassungsschutz hatte die AfD Anfang Mai zur „gesichert rechtsextremistischen Bestrebung“ hochgestuft. Dagegen setzte sich die Partei mit einem Eilantrag zur Wehr. Bis zu einer Entscheidung des zuständigen Verwaltungsgerichts Köln legt der Inlandsgeheimdienst die neue Einstufung auf Eis und führt die AfD daher erst einmal weiter nur als sogenannten Verdachtsfall.