Prozessauftakt: Haftstrafen für Pflegekräfte wegen Mordversuchs gefordert

In der Oberpfalz sollen vier Pflegekräfte versucht haben, Senioren mit Medikamenten zu töten. Nun sind vor dem Landgericht die ersten Plädoyers gehalten worden.

Vier Pflegekräften aus der Oberpfalz wird versuchter Mord an insgesamt drei Senioren vorgeworfen. Vor dem Landgericht Regensburg haben nun die Staatsanwaltschaft und die Nebenklage-Vertretung plädiert, wie eine Justizsprecherin mitteilte. 

Für den Hauptangeklagten plädierte der Staatsanwalt den Angaben nach auf 14 Jahre Haft sowie ein lebenslanges Berufsverbot wegen Mordversuches, für zwei Pflegerinnen auf je acht Jahre Haft samt lebenslangem Berufsverbot wegen Mordversuches sowie für einen weiteren Pfleger auf vier Jahre Haft und ein vierjähriges Berufsverbot wegen versuchten Mordes durch Unterlassen.

Die Nebenklage-Vertretung habe sich weitgehend angeschlossen, jedoch ohne ein konkretes Strafmaß zu benennen, teilte die Sprecherin mit.

Drei Senioren später gestorben

Unter den Angeklagten ist laut Anklage der Inhaber eines Pflegedienstes, der mehrere Senioren-Wohngemeinschaften betrieb. 2018 soll er demnach einem hochbetagten Bewohner ein Fentanyl-Pflaster aufgeklebt haben, obwohl dies nicht von einem Arzt verschrieben worden war. Der Senior sei wenig später gestorben. Weitere Pflegekräfte sollen von der Medikamentengabe gewusst, aber nichts unternommen haben.

Im zweiten Fall soll eine Pflegerin einem Bewohner im September 2023 ohne medizinische Indikation zwei Fentanyl-Pflaster aufgeklebt haben. Der Senior starb ebenfalls wenig später. Im Dezember 2023 soll eine Pflegekraft einer Seniorin Morphium verabreicht haben, was ebenfalls nicht ärztlich verschrieben gewesen sei. Die 93-Jährige starb wenig später. Der Inhaber des Pflegedienstes soll diese beiden Taten mitgeplant haben.

Staatsanwaltschaft: Opfer waren wehrlos

In allen drei Fällen sei nicht zweifelsfrei feststellbar, ob die – potenziell tödliche – Medikamentengabe den Tod der Senioren tatsächlich verursachte, so die Staatsanwaltschaft. Jedoch sei das Ziel der Taten gewesen, deren Leben zu verkürzen. Die Staatsanwaltschaft sah die Mordmerkmale der niederen Beweggründe und der Heimtücke als erfüllt an.

Der Prozess soll am Freitag mit den Schlussvorträgen der Verteidiger fortgesetzt werden.