Bundesinnenminister Dobrindt hat die Grenzkontrollen der Bundespolizei verschärft. Die Behörde meldet erste Zahlen zu Zurückweisungen an den deutschen Grenzen.
Die Bundespolizei hat seit der Verschärfung der Grenzkontrollen vor vier Wochen 160 Asylsuchende zurückgewiesen. Das teilte die Behörde in Potsdam mit. Die Zahlen beziehen sich auf die Kontrollen an den Landgrenzen im Zeitraum vom 8. Mai bis 4. Juni.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte wenige Stunden nach seinem Amtsantritt am 7. Mai eine Intensivierung der Grenzkontrollen verfügt. Er ordnete auch an, dass Asylsuchende an der Grenze zurückgewiesen werden können.
Dem liegt Paragraf 18, Absatz 2 des Asylgesetzes zugrunde. An der Stelle im deutschen Asylgesetz steht, dass die Einreise verweigert werden kann, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass ein anderer Staat für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist.
Insgesamt 4.128 unerlaubte Einreisen
Die Bundespolizei stellte in den vier Wochen insgesamt 4.128 unerlaubte Einreisen fest. 3.279 Menschen seien unmittelbar an der Grenze oder im Zusammenhang mit dem illegalen Grenzübertritt zurückgewiesen oder zurückgeschoben worden, teilte die Behörde mit. Menschen, die kein Asylgesuch vorbringen und Ausländer mit Wiedereinreisesperre waren schon vor der von Dobrindt am 7. Mai erlassenen Anordnung zurückgewiesen worden.
Im Zuge der Grenzkontrollen wurden laut Bundespolizei binnen vier Wochen zudem 138 Schleuser festgenommen.
Das Verwaltungsgericht Berlin hatte am Montag in einer Eilentscheidung festgestellt, die Zurückweisung dreier Somalier bei einer Grenzkontrolle am Bahnhof Frankfurt (Oder) sei rechtswidrig gewesen. Ohne eine Klärung, welcher EU-Staat für einen Asylantrag der Betroffenen zuständig sei, dürften sie nicht abgewiesen werden. Die drei Betroffenen waren nach Polen zurückgeschickt worden. Bundesinnenminister Dobrindt sagte, man werde die Entscheidung, die sich auf Einzelfälle beziehe, befolgen. An der bisherigen Praxis an den Grenzen wolle man aber festhalten.