Am Oberlandesgericht Stuttgart muss sich ein Mitglied der Hisbollah unter anderem wegen Kriegsverbrechen in Syrien verantworten. Die Beweislage ist für den Senat klar.
Wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Folter und Tötung in Syrien ist ein Mitglied der Terrormiliz Hisbollah nach Dutzenden von Verhandlungstagen in Stuttgart zu einer lebenslangen Haft verurteilt worden. Der 33 Jahre alte Syrer war im Dezember 2023 in Baden-Württemberg festgenommen worden und saß seitdem in Untersuchungshaft.
Nach Überzeugung des Strafsenats des Oberlandesgerichts war er zwischen 2012 und 2014 in der syrischen Ortschaft Busra Al Sham Mitglied der örtlichen Hisbollah-Miliz. Unter anderem soll er dabei mit anderen Mitgliedern gewaltsam die Häuser von Zivilisten überfallen, zahlreiche Gegenstände gestohlen und in einem Fall befohlen haben, ein Haus in Brand zu setzen. Die Hausbewohner seien während des Vorfalls misshandelt worden, ein Gruppenmitglied habe einen unbewaffneten Studenten erschossen.
Zudem habe der Beschuldigte 2013 mit anderen Mitgliedern drei Zivilisten festgenommen, geschlagen und dem Geheimdienst übergeben. Im Gefängnis seien die drei Opfer von Gefängniswärtern massiv misshandelt worden.
Der Senat war an insgesamt 42 Tagen zusammengekommen und hatte 30 Zeugen vernommen, die meisten aus Syrien stammend und nun über die ganze Welt verstreut. Auf den Mann wurde laut OLG Erwachsenenstrafrecht angewandt. Das Urteil ist bisher nicht rechtskräftig. Der Angeklagte kann ebenso wie die Nebenkläger und der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (BGH) das Rechtsmittel der Revision zum BGH einlegen.