Migrationspolitik: Minister Poseck hält an Zurückweisung Asylsuchender fest

Hessen grenzt nirgends an das Ausland. Sein Innenminister steht gleichwohl hinter dem harten Kurs an Deutschlands Grenzen – trotz einer Gerichtsentscheidung, die Zweifel an der Rechtmäßigkeit anführt.

Hessens Innenminister unterstützt die Zurückweisung Asylsuchender an der Grenze auch nach der Verwaltungsgerichtsentscheidung, die dies in einem konkreten Fall für rechtswidrig erklärt hat. „Es ist aus meiner Sicht richtig, den Weg der Zurückweisungen weiterzugehen“, teilte Roman Poseck (CDU) der Deutschen Presse-Agentur in Wiesbaden mit. „Der neue Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat schon in den ersten Wochen im Amt die richtigen Schritte für die Migrationswende ergriffen.“ 

Poseck, einst höchster Richter Hessens, ergänzte, die Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin am Montag sollte nicht überbewertet werden. Sie sei eine erstinstanzliche Einzelfallentscheidung, „deren Wirkung auf den konkreten Fall beschränkt ist“. Die grundsätzliche Linie in der Rechtsprechung bleibe abzuwarten, erläuterte der Minister mit Blick auf übergeordnete Gerichte. Zurückweisungen sind umstritten.

Poseck: Dublin-Verfahren gescheitert

„Namhafte juristische Vertreter“ hielten sie für rechtlich zulässig, erklärte Poseck. Auch aus seiner Sicht sei es mindestens vertretbar, aus dem „Scheitern“ des sogenannten Dublin-Verfahrens, wonach ankommende Asylbewerber in der Regel wieder in ihren EU-Ankunftsstaat überstellt werden sollen, auf die Anwendung des nationalen Rechts zu schließen. 

„Dieses ist sowohl im Grundgesetz als auch im Asylgesetz eindeutig: Wer aus sicheren Drittstaaten kommt, hat grundsätzlich keinen Anspruch auf die Durchführung des Asylverfahrens in Deutschland„, sagte der Innenminister. Die Grenzkontrollen seien ebenfalls zunächst als europarechtswidrig eingestuft, inzwischen aber allgemein anerkannt worden, auch von der EU-Kommission. 

Gericht: Dublin-Verfahren an der Grenze möglich

Die vom Verwaltungsgericht Berlin aufgezeigte Möglichkeit von Dublin-Verfahren direkt an der Grenze gilt es laut Poseck weiter zu prüfen. Damit befasse sich auch die Innenministerkonferenz nächste Woche in Bremerhaven. Allerdings werde dieser Weg das Problem vermutlich nicht lösen können, dass andere EU-Staaten bei Dublin-Verfahren unzureichend kooperierten. Daher blieben Zurückweisungen vorerst weiter nötig.

„Migrationspolitik hat auch viel mit Signalen zu tun. Durch seine konsequente Linie sendet Alexander Dobrindt das richtige Signal in die Welt, dass sich Flüchtlinge nicht auf den Weg nach Deutschland machen sollten, solange sie nicht verfolgt sind“, sagte Poseck. 

Minister: Hessen erhöht Zahl der Abschiebungen erheblich

Auch Hessen, das keine deutschen Außengrenzen hat, wird laut Poseck seine konsequente Linie in der Asylpolitik fortsetzen: „Aktuell steigern wir die Zahlen der Abschiebungen erheblich.“ Von Januar bis April 2025 seien bereits 728 Migranten abgeschoben worden – nach 519 im gleichen Vorjahreszeitraum. 

Dobrindt hatte am 7. Mai eine Intensivierung der Grenzkontrollen verfügt und angeordnet, auch Asylsuchende an der Grenze zurückzuweisen – allerdings mit Ausnahmen, etwa für Kinder und Schwangere. Das Verwaltungsgericht Berlin stufte die Zurückweisung dreier Somalier bei einer Grenzkontrolle am Bahnhof Frankfurt (Oder) als rechtswidrig ein. Ohne eine Klärung, welcher EU-Staat für einen Asylantrag der Betroffenen zuständig sei, dürften sie nicht abgewiesen werden. Die drei Somalier waren nach Polen zurückgeschickt worden.