Kriminalität: SPD macht Attacke in Hamburg zum Thema des Innenausschusses

Ende Mai griff eine Frau wahllos Menschen auf dem Hamburger Hauptbahnhof mit einem Messer an. Nun beschäftigt der Fall den Innenausschuss des Landtags. Es geht um mögliche Kommunikationsdefizite.

Die Messerattacke am Hamburger Hauptbahnhof vom 23. Mai beschäftigt am Mittwoch (14.00 Uhr) den Innen- und Rechtsausschuss des Landtags in Kiel. „Der Fall der Tatverdächtigen vom Hamburger Hauptbahnhof wirft Fragen auf“, sagte der SPD-Innenpolitiker Niclas Dürbrook. „Wenn sich die bisherige Berichterstattung bestätigt, scheint es eine gravierende Lücke bei der Weitergabe von Informationen zu psychisch auffälligen Gewalttätern über Ländergrenzen hinweg zu geben.“ Ihn interessierten auch die Hintergründe des Ermittlungsverfahrens in Schleswig-Holstein gegen die Tatverdächtige.

Am Hamburger Hauptbahnhof waren am 23. Mai 18 Menschen bei einer Messerattacke teils lebensgefährlich verletzt worden, als die mutmaßliche Täterin, eine offenkundig psychisch kranke 39-Jährige, nach Polizeiangaben wahllos auf Wartende an einem Bahnsteig einstach. Die Frau ließ sich schließlich widerstandslos festnehmen. Ein Richter ordnete später ihre erneute Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik an. Erst am Tag vor der Tat war sie aus einer anderen Einrichtung entlassen worden.

Vorfall in Schleswig-Holstein

Der 39-Jährigen wird zudem vorgeworfen, bereits im Januar ihren Vater angegriffen zu haben. Bei dem Vorfall in Großhansdorf in Schleswig-Holstein soll sie nach Angaben der Staatsanwaltschaft Lübeck für den Angriff auf den damals 69-Jährigen einen spitzen Gegenstand benutzt haben. Zudem soll sich die bei dem Vorfall 71 Jahre alte Mutter der Frau bei der Entwaffnung eine Schnittverletzung an der Hand zugezogen haben. Aufgrund des Vorfalls sei damals ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf gefährliche Körperverletzung eingeleitet worden.

Im Laufe der Ermittlungen hätten sich Anhaltspunkte für eine psychische Erkrankung der Beschuldigten ergeben. Daraufhin hatte die Staatsanwaltschaft eine Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik beantragt. Das Amtsgericht Lübeck lehnte den Antrag jedoch ab. Eine anschließende Beschwerde gegen den Beschluss wurde der Anwaltschaft zufolge vom Landgericht Lübeck verworfen.