Flüchtlinge können sich in Deutschland juristisch gegen eine Ablehnung ihres Asylantrags wehren. Die Zahl der Klagen nimmt seit Monaten zu – die Erfolgschancen der Menschen sind aber eher mäßig.
Die Belastung der Asylkammern nimmt an Sachsens Verwaltungsgerichten weiter zu. Im ersten Quartal dieses Jahres gingen nach Angaben des Oberverwaltungsgerichts in Bautzen deutlich mehr Asylklagen als im Vorjahreszeitraum ein.
Die Statistik verzeichnet 3.157 Neuzugänge. Damit verdoppelten sich die Eingangszahlen annähernd im Vergleich zu den drei ersten Monaten 2024, wo es 1.574 Neuzugänge gab.
Die meisten Klagen wurden in erster Instanz verhandelt. Die Verwaltungsgerichte in Dresden, Chemnitz und Leipzig erledigten zusammen 1.925 Verfahren, gut 600 mehr als im selben Vorjahres-Zeitraum.
„Die Asylverfahren stellen eine außerordentliche Belastung der Verwaltungsgerichte dar“, sagte ein OVG-Sprecher. „Sie sind derart hoch, dass zurzeit die Asylbestände erheblich anwachsen.“ Das sei vor allem deshalb bedenklich, weil bis Mitte Juni 2026 die neuen Regelungen des europäischen Asylrechts umgesetzt werden müssen, die eine Bearbeitung von Asylverfahren innerhalb kurzer Frist vorsehen.
Aktuell liegen die Bearbeitungszeiten bei 16,1 Monaten – nach 16,3 Monaten Anfang März. Dabei ist laut OVG aber die Zusatzbelastung durch den stark angestiegenen Neueingang seit Jahresbeginn zumindest nicht vollständig abgebildet. Ein Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums von Anfang dieses Jahres sehe künftig eine Frist von sechs Monaten vor.
Klagen in Sachsen meist ohne Erfolg
In etwa 71 Prozent der Hauptsacheverfahren waren die Klagen erfolglos, in rund 12 Prozent gewannen die Kläger und in rund 17 Prozent teilweise. Berufungen am OVG waren zu etwa 94 Prozent nicht erfolgreich.