Im Dublin-Zentrum werden Asylsuchende untergebracht, die in ein anderes, für sie zuständiges EU-Land abgeschoben werden sollen. Dort gibt es Bett, Brot und Seife – und viel Kritik von der Opposition.
Seit Einrichtung des Hamburger Dublin-Zentrums Anfang März sind von dort aus 16 Asylsuchende abgeschoben worden. Davon seien sechs Menschen aufgrund von Fluchtgefahr zuvor in Abschiebehaft gebracht worden, teilte der Senat auf eine Schriftliche Kleine Anfrage der Linksfraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft mit. In drei Fällen seien Ausreisen freiwillig erfolgt.
Aktuell sind demnach 22 volljährige Männer aus Afghanistan, Algerien, Guinea, Iran, Libanon, Libyen, Marokko, Nigeria, Russland, Syrien, der Türkei und der Ukraine in dem Zentrum untergebracht. Insgesamt waren es den Angaben zufolge bisher 44 Männer.
Viele Flüchtlinge länger als zwei Wochen im Zentrum
Asylbewerber, die bereits in einem anderen EU-Land um Schutz nachgesucht haben, können nach der Dublin-III-Verordnung in diesen für sie zuständigen Staat zurückgebracht werden. Solche Rückführungen sind aber nur in den ersten sechs Monaten nach Einreise möglich. In der Vergangenheit scheiterten sie häufig an der Frist. Die Dublin-Zentren sollen die Verfahren beschleunigen.
16 der 22 aktuell im Hamburger Zentrum untergebrachten Flüchtlinge erhalten laut Senat nur noch sogenannte Billigkeitsleistungen, die ohne Rechtsanspruch gewährt werden, wenn der ausreisepflichtige Mensch Deutschland nicht binnen zwei Wochen verlässt. Sie bestehen aus den Sachleistungen Unterkunft, Heizung, Ernährung und Körperpflege sowie Gesundheitsversorgung.
Linke nennt Leistungsausschluss rechtswidrig
„Der Senat kann sein Ziel, Abschiebungen innerhalb von zwei Wochen durchzuführen, nicht einhalten“, konstatierte die Migrationsexpertin der Linksfraktion, Carola Ensslen. Sie verwies auf Entscheidungen des Hamburger Sozialgerichts, in denen der Leistungsausschluss für rechtswidrig erklärt worden war. Die Innenbehörde hatte gegen einen Beschluss Beschwerde eingelegt.
Die Praxis zeige, dass das Dublin-Zentrum Abschiebungen gar nicht effizienter mache, wie vom Senat behauptet werde, sagte Ensslen. „Dann ist es reine Abschreckung, für die es keine Rechtfertigung gibt.“ Wenn der Senat an den Leistungsausschlüssen festhalte, sei das eine Missachtung von Grund- und Menschenrechten und „eine absolute Schande für den rot-grünen Senat“.