Richterin abgesetzt: Prozess wegen Tod von Fußball-Ikone Maradona auf der Kippe

Der Prozess zum Tod der argentinischen Fußball-Ikone Diego Maradona steht mehr als zwei Monate nach seinem Beginn auf der Kippe. Der Vorsitzende des Gerichts in San Isidro nördlich der Hauptstadt Buenos Aires, Maximiliano Savarino, ordnete am Dienstag an, Richterin Julieta Makintach den Fall zu entziehen, da „Umstände“ festgestellt worden seien, die ihre Unparteilichkeit beeinträchtigten. Makintach wird vorgeworfen, sich mit ihrer Beteiligung an einem Dokumentarfilm zu dem Fall eines Dienstvergehens oder sogar der Korruption schuldig gemacht zu haben.

Gerichtspräsident Savarino sprach von einem „äußerst schwerwiegenden“ Vorfall. Er ordnete an, die anstehenden Verhandlungstermine zu vertagen. Am Donnerstag soll nun laut Gericht entschieden werden, ob Makintach einfach ersetzt werden kann – oder das Gerichtsverfahren mit drei neu ernannten Richtern komplett neu starten muss. 

Anwalt Fernando Burlando, der Maradonas Töchter vertritt, hatte im Vorfeld gesagt, es sei ein „Skandal solchen Ausmaßes, dass die ganze Welt über Argentiniens Justiz als schlechtestes Beispiel spricht“.

Es steht der Vorwurf im Raum, dass mit Hilfe von Richterin Makintach während des Maradona-Prozesses unerlaubt im Gerichtssaal gefilmt worden sei. Die 47-jährige Richterin versicherte, sie sei weder an derartigen Filmaufnahmen beteiligt gewesen, noch habe sie sie autorisiert. Argentinische Medien verbreiteten allerdings Aufnahmen, die zeigen sollen, wie Makintach am Vortag des Prozessbeginns von einem Kamerateam interviewt wird.

Maradona war am 25. November 2020 im Alter von 60 Jahren an einem Herzanfall und einem Lungenödem gestorben, nachdem er sich nach einer Hirn-OP nicht länger im Krankenhaus, sondern in einer angemieteten Wohnung in einer schicken Gegend nördlich von Buenos Aires hatte pflegen lassen.

Die Staatsanwaltschaft wirft seinen dortigen Ärzten und Pflegern vor, ihn mangelhaft betreut und damit seinen Tod in Kauf genommen zu haben. Maradonas Tochter Gianinna beschuldigte die Angeklagten, sie hätten ihren Vater in einem „dunklen, hässlichen und einsamen“ Ort untergebracht und seien mehr an der Bezahlung als an seinem Wohlergehen interessiert gewesen.

Der Prozess in San Isidro, einem Vorort der argentinischen Hauptstadt Buenos Aires, hatte am 11. März begonnen. Seitdem gab es in dem auf vier Monate angesetzten Verfahren in der Regel zwei Sitzungen pro Woche. Bei einer Verurteilung drohen den sieben Angeklagten acht bis 25 Jahre Haft.