Parteienverbot: Saleh pocht auf Verbotsverfahren für AfD

Bundesinnenminister Dobrindt zeigt sich im Hinblick auf ein AfD-Verbotsverfahren skeptisch. Aus Berlin erntet er heftige Kritik.

Berlins SPD-Fraktionschef Raed Saleh hat der Einschätzung von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) widersprochen, wonach das bisher gesammelte Material nicht für ein AfD-Verbotsverfahren reiche. Der Staat müsse sich selbst schützen, sagte Saleh der Deutschen Presse-Agentur. „Wir Politiker haben nach meiner aufrechten Überzeugung die politische Pflicht, das Grundgesetz und unsere Demokratie zu verteidigen. Wer dazu – wie Herr Dobrindt – nur an den sogenannten Außengrenzen rumtanzen will, wird dieser Pflicht nicht gerecht.“

Das Grundgesetz sei da ganz klar und enthalte einen politisch bindenden Handlungsauftrag, meinte Saleh. „Schon Parteien, die nach ihren Zielen die freiheitliche demokratische Grundordnung beeinträchtigen, sind verfassungswidrig und damit aufzulösen und zu verbieten.“ Saleh weiter: „Wie man den daraus folgenden Handlungsauftrag, die Verfahren in die Wege zu leiten, in sein Gegenteil verkehren kann, sich mit verfassungswidrigen Parteien politisch auseinanderzusetzen, ist erschreckend und unwürdig.“

Dobrindt zeigt sich skeptisch  

Dobrindt hatte am Dienstag gesagt, es sei falsch zu glauben, mit dem jüngsten Gutachten des Verfassungsschutzes zur Einstufung der AfD als gesichert rechtsextrem habe man nun ausreichend Material für ein solches Verbot in der Hand. Das Gutachten beschäftige sich primär mit der Frage, ob die AfD gegen das Prinzip der Menschenwürde verstoße. In einem Verbotsverfahren müssten aber noch zwei weitere Elemente betrachtet werden: Liege ein Angriff auf den Rechtsstaat vor? Und gebe es einen Angriff auf die Demokratie? Dazu sage das dieses Gutachten nichts, so der Bundesinnenminister. 

Bei der Sitzung des Berliner Abgeordnetenhauses geht es heute um ein mögliches Verbotsverfahren gegen die AfD. Anlass ist ein Antrag der Fraktionen von Grünen und Linken: Beide fordern, ein solches Verfahren jetzt einzuleiten.

Hochstufung durch den Verfassungsschutz 

Die Rufe nach der Einleitung eines Verbotsverfahrens waren in Deutschland lauter geworden, nachdem das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD Anfang Mai als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ hochgestuft hatte. Dagegen setzt sich die Partei mit einem Eilantrag zur Wehr – bis zu einer Entscheidung des zuständigen Verwaltungsgerichts Köln hat der Inlandsgeheimdienst die neue Einstufung deswegen auf Eis gelegt und führt die AfD daher erst einmal weiter nur als sogenannten Verdachtsfall. 

Mehrere Möglichkeiten für Verbotsantrag 

Über ein Parteiverbot müsste auf Antrag von Bundesregierung, Bundestag oder Bundesrat das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Für ein Verbot reicht es nicht aus, dass eine Partei verfassungsfeindliche Meinungen vertritt. Sie muss diese auch aktiv und aggressiv-kämpferisch verfolgen. Zudem muss das Erreichen dieser verfassungsfeindlichen Ziele zumindest möglich erscheinen.