Der Streit um die Hochstufung der AfD hält die Landesregierung seit einiger Zeit in Atem. Die Kontrollkommission stützt nun die Entscheidung des Verfassungsschutzes und dringt auf klare Spielregeln.
Die Kommission des Brandenburger Landtags zur Kontrolle des Verfassungsschutzes hält die Hochstufung der AfD im Land als gesichert rechtsextreme Bestrebung für angemessen. Das Ergebnis des Verfassungsschutzes sei „nachvollziehbar und juristisch schlüssig“, hieß es in einer Mitteilung des Landtags. Die sogenannte Parlamentarische Kontrollkommission (Pkk) sehe die Einstufung als gerechtfertigt an.
Bereits im April hatte Ex-Verfassungsschutzchef Jörg Müller die AfD im Land hochgestuft. Weil er darüber die damalige Innenministerin Katrin Lange (SPD) zu spät unterrichtet haben soll, wurde er von ihr entlassen. Lange trat im Zuge eines darauffolgenden Streits zurück. Die AfD klagt mittlerweile gegen die Hochstufung und fordert eine Veröffentlichung des Gutachtens, das der Hochstufung zugrunde liegt. Auch SPD, CDU und BSW im Landtag fordern mindestens eine Teilveröffentlichung.
Kontrollkommission beklagt späte Information vom Ministerium
Die Kommission bemängelte nun ihrerseits, auch verspätet vom Innenministerium über die Hochstufung informiert worden zu sein. Eine „rechtzeitige Information der politischen Entscheidungsträger sowie der Öffentlichkeit über relevante Sachverhalte“ leite sich aus der Landesverfassung ab und sei wichtig.
Pkk: Brauchen klare Gesetze für Verfassungsschutzentscheidung
In dem Schreiben des Landtags fordert die Kommission, künftig „Befugnisse zur Einstufung von extremistischen Bestrebungen gesetzlich zu regeln“. Das heißt, die Frage, wer über eine Hochstufung entscheiden dürfe, gesetzlich festzuschreiben. Nach der Entscheidung Müllers über die Hochstufung hatte die Ex-Innenministerin per Dienstanweisung festgelegt, dass die letztliche Entscheidung beim Innenministerium liegt. Diese Anweisung gilt aktuell.
Diese aus Sicht der Kommission wichtige Entscheidung sei unabhängig von der organisatorischen Form des Verfassungsschutzes. Aktuell ist der Verfassungsschutz des Landes Brandenburg eine Abteilung des Innenministeriums. Einige politische Stimmen fordern die Schaffung einer eigenständigen Behörde.