Tiere: Limburg beharrt auf Taubentötung – Antrag beim Landkreis

Die Zukunft der Stadttauben bleibt Streitthema in Limburg. Nach zwei Privatpersonen will auch die Stadt mit einem Antrag beim Landkreis dafür sorgen, dass die Tötung umgesetzt werden kann.

Die Stadt Limburg besteht auf der geplanten Tötung von 200 Stadttauben und will den entsprechenden Auftrag dafür vergeben – auch wenn sich die Ausgangslage durch die Aufhebung eines Erlasses geändert hat. Dazu werde beim Landkreis Limburg-Weilburg nun beantragt, festzustellen, dass für das Einfangen und Töten der Tiere keine Sondergenehmigung nötig sei – oder andernfalls die Sondergenehmigung zu erteilen.

Stadt verweist auf rechtsgültigen Bürgerentscheid

Ziel der Stadt bleibe, den rechtsgültigen Bürgerentscheid vom Juni vergangenen Jahres und den damit verbundenen Auftrag, die Taubenpopulation durch Fangen und Töten zu reduzieren, umzusetzen, hieß es in der Mitteilung. Gerade in Zeiten von Politikverdrossenheit erscheine es geboten, den durch eine direkte Abstimmung deutlich artikulierten Bürgerwillen umzusetzen, sofern dieser nicht geltenden Gesetzen widerspreche, erklärte Limburgs 1. Stadtrat Michael Stanke (CDU). 

Behörde will über alle Anträge entscheiden

Zuständig für das Thema ist die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises, bei der zwei Personen bereits eine Ausnahmegenehmigung beantragt hatten, die Tiere einfangen und töten zu dürfen. Nachdem bei der Behörde nunmehr auch ein entsprechender Antrag der Stadt eingegangen sei, werde möglichst zeitnah über alle drei Anträge gemeinsam entschieden, sagte ein Sprecher des Landkreises. Danach sollen entsprechende Bescheide an die Antragsteller gehen und im Anschluss auch die Öffentlichkeit informiert werden.

Nach ursprünglichen Plänen Limburgs hatte das Einfangen und Töten der 200 Tauben am 22. April beginnen sollen. Im Rahmen einer Ausschreibung hatte die Stadt einen Anbieter dafür ausgewählt. Zu einer Auftragsvergabe kam es jedoch nicht, da kurz zuvor das hessische Umwelt- und Landwirtschaftsministerium nach eigenen Angaben nach einer internen Überprüfung einen Erlass von 2022 aufgehoben hatte, wonach Stadttauben im besiedelten Gebiet nicht als wildlebende Tiere angesehen worden waren. Nun gelten die Tauben wieder als richtige Wildtiere im Sinne der Bundesartenschutzverordnung. 

Stadt: Aufhebung von Erlass nicht nachvollziehbar

Die Aufhebung des Erlasses Ende März sei „plötzlich und ohne Begründung“ erfolgt und sei für die Stadt nicht nachvollziehbar, heißt es nun aus Limburg. „Es gibt weder eine Begründung, warum Stadttauben nun keine wildlebenden Tiere mehr sein sollen, noch gibt es Informationen darüber, welche Bedeutung die Aufhebung des Erlasses für die Stadt Limburg hat.“

Hintergrund ist ein Stadtverordnetenbeschluss vom November 2023 zur Dezimierung der Taubenpopulation in der Lahn-Stadt. Im Gespräch war damals eine Tötung der Tiere per Genickbruch. Nach heftiger Kritik von Tierschützern und einer intensiven Debatte folgte im Juni vergangenen Jahres der Bürgerentscheid, bei dem sich eine Mehrheit der Stimmberechtigten für die Umsetzung des Stadtverordnetenbeschlusses aussprach. 

Kosten für Maßnahme unter 10.000 Euro 

Die Stadt hatte die 200 Tauben daraufhin zunächst einfangen lassen und an die Tierschutzorganisation Gut Aiderbichl weiterreichen wollen, die die Tiere in der Oberpfalz unterbringen wollte. Weil das einzige abgegebene Angebot für diese Maßnahme aus Sicht der Stadt jedoch zu teuer ausfiel, hatte sie eine neue Ausschreibung gestartet – diesmal zum Einfangen und Töten der Tiere. Hinter dem abermals einzigen Angebot steht nach dpa-Informationen ein Falkner. Die Kosten lägen in diesem Fall unter 10.000 Euro, erklärte die Stadt.