Mordversuch: Frau auf Autobahn ausgesetzt: Angeklagter bestreitet Tat

Eine betrunkene Frau aus Essen wird auf der A43 überfahren. Jetzt steht ein Autofahrer vor Gericht. Er soll sie mitten in der Nacht dort ausgesetzt haben.

Knapp zwei Jahre nach einem schrecklichen Unfall auf der Autobahn 43 muss sich ein Autofahrer vor Gericht verantworten. Der Angeklagte soll eine betrunkene und angeblich völlig hilflose Frau in der Nacht auf den 28. Mai 2023 auf einer Autobahnabfahrt bei Haltern im Kreis Recklinghausen aus dem Auto gezerrt und dort zurückgelassen haben. Kurz darauf war die 39-Jährige von einem anderen Autofahrer überfahren und schwer verletzt worden. Die Anklage lautet auf Mordversuch und Aussetzung.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der deutsche Angeklagte den Unfall noch beobachtet hat, dann aber weitergefahren ist. Er selbst hat das beim Prozessauftakt am Mittwoch am Essener Landgericht bestritten. „Es tut mir von Herzen weh, was mit der Frau passiert ist“, sagte er den Richtern. „Wenn ich den Unfall gesehen hätte, hätte ich angehalten und geholfen.“

Zweiter Angeklagter untergetaucht

Der Angeklagte war mit der Frau und einem Bekannten auf dem Rückweg von Münster. Nach seiner Schilderung hatte es im Auto einen fürchterlichen Streit gegeben. Dabei habe ihm die Frau sogar bei Tempo 150 ins Lenkrad gegriffen. Nur deshalb sei er von der Autobahn abgefahren. Als er angehalten habe, sei die 39-Jährige selbst aus dem Wagen gesprungen und weggelaufen. Nach einer kurzen Zeit habe er die Fahrt mit seinem Bekannten fortgesetzt, weil er Angst vor der Polizei gehabt habe.

Das Auto war angeblich geklaut und hatte falsche Nummernschilder. Er selbst besaß keinen Führerschein und stand unter laufender Bewährung.

Die 39-Jährige hatte bei dem Unfall schwerste Verletzungen erlitten. Sie ist seitdem querschnittsgelähmt und sitzt im Rollstuhl. „Ich habe keinerlei Gefühl in meiner linken Seite“, sagte sie den Richtern. Der Beifahrer, der ebenfalls angeklagt ist, war nicht zum Prozessauftakt erschienen und wird nun per Haftbefehl gesucht. Mit einem Urteil ist voraussichtlich Mitte Juni zu rechnen.