Viele Grüne fordern ein AfD-Verbotsverfahren. Die Ampel-Regierung geht zum jetzigen Zeitpunkt nicht so weit. Sie will das Instrument aber auch nicht vom Tisch nehmen.
Die Spitzen der rheinland-pfälzischen Ampel-Regierung schließen ein AfD-Verbotsverfahren nicht aus. „Wenn die juristischen Hinweise so stark sind, dass sich das Instrument anbietet, dann bin ich dafür, es zu tun“, sagte Ministerpräsident Alexander Schweitzer in Mainz. „Ich bin nur nicht dafür, es jetzt zu machen, in der Hoffnung, dass es am Ende reicht“, sagte der SPD-Politiker. Das sei ihm politisch und juristisch zu riskant.
Er verwies bei der Entscheidungsfindung auch auf die Innenministerkonferenz im Juni, bei der der Bericht des Verfassungsschutzes über die AfD Thema ist.
Binz hält eine Grundlage für notwendig
Die Grünen-Politikerin Katharina Binz sagte: „Es wäre jetzt falsch, es auszuschließen.“ Für ein Verbotsverfahren müsse aber eine Grundlage gelegt werden, sagte die stellvertretende Ministerpräsidentin. Dies sei Aufgabe der Innenminister.
„Was gerade nicht sinnvoll wäre, wäre, wenn wir uns dienstags in der Ministerrunde hinsetzen und eine Bundesratsinitiative beschließen und dann reichen wir das ein.“ Dies führe sicher nicht zum Erfolg. „Aber es muss schon was in Gang gesetzt werden.“ Es müsse dabei immer vom Ende gedacht sein. „Ein Verfahren, das dann offenkundig scheitert, ist, glaube ich, sehr schädlich.“
Alle drei Ampel-Partner stimmen im Grundsatz überein
Schweitzer sprach von „kompletter Übereinstimmung“ mit Binz. Er betonte, das Argument, die AfD müsse politisch gefordert werden, sei ein „Pseudogegensatz“ zum Verbotsverfahren. „Man muss das eine tun und wenn das andere als Instrument zur Verfügung steht, dann darf man es ebenfalls nicht vom Tisch nehmen.“ FDP-Chefin und Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt schloss sich der Haltung ihrer Koalitionspartner an.
Der Verfassungsschutz hatte die AfD Anfang Mai zur „gesichert rechtsextremistischen Bestrebung“ hochgestuft. Dagegen setzte sich die Partei mit einem Eilantrag zur Wehr. Bis zu einer Entscheidung des zuständigen Verwaltungsgerichts Köln legt der Inlandsgeheimdienst die neue Einstufung auf Eis und führt die AfD daher erst einmal weiter nur als sogenannten Verdachtsfall.