Katastrophenschutz: Feuerwehren dürfen Farbe der Dienstkleidung nun frei wählen

Es muss nicht immer Blau sein: Das Land Hessen überlässt es künftig den Feuerwehren selbst, welche Farbe die Einsatzkleidung hat. Auch eine andere Änderung bei den Wehren ist geplant.

Bislang durften Hessens Feuerwehren nur in blauer Dienstkleidung im Einsatz sein – künftig sind andere Farben möglich. Wie das Innenministerium in Wiesbaden mitteilte, ist es den Feuerwehren in Zukunft selbst überlassen, die Farbe der Kleidung zu wählen. „Alternativ zur blauen Farbe kommen beispielsweise auch eine sandfarbene Einsatzkleidung in Betracht.“ Mit der Freigabe will das Land die Vorgaben für seine Feuerwehren abbauen. Die Änderung der Hessischen Feuerwehrbekleidungs- und Dienstgradeverordnung sei bereits unterzeichnet, erklärte ein Ministeriumssprecher.

Landesfeuerwehrverband begrüßt die Freigabe

Der Wunsch nach freier Farbwahl sei immer wieder an ihn herangetragen worden, erläuterte Innenminister Roman Poseck (CDU). „Wir leisten damit nicht nur einen Beitrag zur Motivation, sondern auch zu modernen Rahmenbedingungen.“ Der Farbwechsel sollte aus Kostengründen nur im Rahmen von ohnehin anstehenden Neuausstattungen erfolgen. Der Präsident des Landesfeuerverbandes, Norbert Fischer, begrüßte den Schritt zur Freigabe der Farbwahl. Dies ermögliche den Feuerwehren vor Ort mehr Flexibilität. 

Altersgrenze soll steigen

Darüber hinaus soll nach Plänen des Ministeriums die Altersgrenze für aktive Feuerwehrleute angehoben werden. Dazu sei eine Novelle des Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes geplant, die im Landtag verabschiedet werden muss. Pilotprojekte hätten ergeben, dass ehrenamtliche Einsatzkräfte grundsätzlich auch bis zur Vollendung des 67. Lebensjahres Dienst leisten können. 

„Der Schritt entspricht der allgemeinen Entwicklung“, erklärte Poseck. „Wir wissen um die hohe Kompetenz und auch die Fitness vieler älterer Menschen. Es ist folgerichtig, ihnen einen längeren Einsatz bei den Feuerwehren zu ermöglichen.“ Das Land folge damit individuellen Wünschen von Betroffenen. Zudem würden die Wehren personell gestärkt. Die Altersgrenze liegt derzeit bei 60 Jahren und kann auf Antrag auf 65 Jahre erhöht werden.