Verwahrloste Haustiere, geschundene Nutztiere – immer wieder kommt es zu Verstößen gegen das Tierschutzgesetz. Wer Tierleid bemerkt, kann handeln. Auch eine anonyme Meldung ist möglich.
Die Zahl der erfassten Verstöße gegen das Tierschutzgesetz ist in Niedersachsen leicht gesunken. Im vergangenen Jahr wurden 990 Fälle registriert, wie eine Sprecherin des Landeskriminalamtes auf Nachfrage der Deutschen Presse-Agentur dpa mitteilte. Im Jahr 2023 waren es demnach 1.024 Verstöße. Auch in den Jahren 2020, 2021 und 2022 gab es mehr als 1.000 Fälle – einen Höchststand gab es 2021 mit 1.339 registrierten Verstößen. In den Jahren davor waren es teils deutlich weniger Fälle – etwa 724 im Jahr 2017. Die Zahlen basieren auf der Polizeilichen Kriminalstatistik.
Welche Tiere jüngst am häufigsten betroffen waren, konnte das Landeskriminalamt nicht sagen. „Es wurden die unterschiedlichsten Verstöße im Jahr 2024 angezeigt. Von der nicht artgerechten Haltung unterschiedlichster Tierarten bis hin zum Erschießen oder Erstechen eines Tieres.“
Nutztiere und Haustiere sind betroffen
Mehrfach sorgten Tierschutzverstöße für Schlagzeilen. So meldete ein Spaziergänger im Landkreis Nienburg im Juni 2024 eine stark abgemagerte Kuh auf einer Wiese. Ein Tierarzt schläferte die Kuh ein, um sie zu erlösen. Im Juli 2024 fand die Polizei in Wolfenbüttel in der Wohnung eines Mannes sieben Hunde und 14 Wachteln, die unter schlechten hygienischen Umständen gehalten wurden.
Auch ein Schlachthof in Elsfleth nahe Oldenburg rückte in die Schlagzeilen. Nach Tierquälerei-Vorwürfen ordnete das Veterinäramt im Oktober 2024 die vorläufige Schließung an. Zuvor hatte eine Tierrechtsorganisation Aufnahmen veröffentlicht, auf denen Schafe und Rinder gequält wurden.
Anonyme Meldungen möglich
Wer einen möglichen Verstoß im Bereich Tiergesundheit und Tierschutz bemerkt, kann dies bei der Polizei oder beim Landkreis melden. Namentliche und auch anonyme Meldungen sind außerdem über ein Online-Formular beim Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (Laves) möglich. Ziel ist demnach, Missstände aufzudecken.
Nach einer Anzeige ermittelten die örtlich zuständigen Polizeidirektionen. Die Aufklärungsquote lag dem Landeskriminalamt zufolge im vergangenen Jahr bei rund 63 Prozent – einen ähnlichen Wert gab es auch in den Jahren zuvor. Wie viele Beschuldigte wegen Tierschutzverstößen verurteilt wurden, ist dem Landeskriminalamt nicht bekannt.
Immer wieder kommt es zu Tierleid
Auch in diesem Jahr wurden Verstöße gegen das Tierschutzgesetz bekannt. So retteten im Februar Beamte der Polizei und Mitarbeiter des Veterinäramtes im Landkreis Osnabrück 43 verwahrloste und zum Teil kranke Hunde aus einem leerstehenden Haus. Die Bewohner waren offenbar ausgezogen und hatten die Tiere zurückgelassen.
Der Landkreis Lüchow-Dannenberg nahm eine unversorgte Schafherde mit mehr als 300 Tieren in Obhut. Die Schafe – darunter viele Lämmer – wurden Anfang März zunächst in einer Schafhaltung in einem benachbarten Landkreis untergebracht. Nach Angaben des Veterinäramtes gab es in der Herde schon zuvor Verstöße gegen das Tierschutzgesetz. So habe es bei teils zweistelligen Minusgraden keinen Schutz für frisch geborene Lämmer gegeben, hieß es.
Tierleid in Bremen vor allem bei Hunden und Rindern festgestellt
Im kleinsten Bundesland Bremen wurden im vergangenen Jahr 536 Verstöße gegen das Tierschutzgesetz beim Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen (LMTVET) registriert, wie eine Sprecherin auf dpa-Nachfrage mitteilte. Die Zahl stieg im Vergleich zum Vorjahr, 2023 waren es 440 Verstöße. Allerdings schwankt die Zahl seit 2020 jährlich, eine klare Tendenz nach oben oder unten gibt es nicht. Sogenannte Fundtiere sind in der Statistik nicht enthalten, weil die Zuständigkeit dafür beim Ordnungsamt liegt. Zu Fundtieren gehören Tiere, die nicht direkt einem Halter oder einer Betreuungsperson zuzuordnen sind.
Wie in Niedersachsen gab es auch in Bremen Verstöße vielfältiger Art wie unzureichende Versorgung und ungeeignete Haltungsbedingungen, unterbliebene tierärztliche Behandlungen, Transport von transportunfähigen Rindern, Abgabe von Rindern zur Schlachtung im letzten Drittel der Trächtigkeit, Aussetzen von Tieren und Misshandlungen von Tieren. Am häufigsten betroffen waren Hunde und Rinder.
Verursacher des Tierleids waren fast ausschließlich die Menschen, die diese Tiere halten oder betreuen. Anders als in Niedersachsen gebe es beim LMTVET keine anonyme Meldestelle, sagte die Sprecherin. Allerdings könnten auch dort Beschwerden anonym gemeldet werden.