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Landgericht Ulm: Prozess um Kindesmissbrauch – Öffentlichkeit ausgeschlossen

Apr. 17, 2025

Sexuelle Ausbeutung von Kindern auf den Philippinen, die gegen Bezahlung per Livestream missbraucht werden, ist kein neues Phänomen. Ein Mann steht vor Gericht. Die Öffentlichkeit bleibt außen vor.

Im Prozess um sexuellen Missbrauch von Kindern gegen einen 56 Jahre alten Mann aus dem Alb-Donau-Kreis ist die Öffentlichkeit ausgeschlossen worden. Der Vorsitzende Richter Michael Lang machte deutlich, dass Anklage, Schlussvorträge und letztes Wort des Angeklagten nicht öffentlich verhandelt werden. Den Antrag auf Ausschluss hatte die Verteidigung des Angeklagten gestellt. 

Der Mann soll laut einer früheren Mitteilung der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe den Missbrauch von Kindern auf den Philippinen in Auftrag gegeben und dafür bezahlt haben, sich die schweren Missbrauchshandlungen per Livestream ansehen zu können. Dem Tatverdächtigen wird unter anderem sexueller Missbrauch von Kindern, Anstiftung zum schweren sexuellen Missbrauch in kinderpornographischer Absicht sowie der Besitz und die Herstellung kinderpornographischer Schriften vorgeworfen.

Nach Hinweisen ausländischer Strafverfolgungsbehörden wurde der Tatverdächtige als mutmaßlicher Kunde einer Plattform identifiziert. Auf dieser wurden sexuelle Missbrauchshandlungen von auf den Philippinen lebenden Kindern im Livestream oder als Aufzeichnung nach vorheriger Bestellung angeboten.

Mädchen sollen zwischen drei und zwölf Jahre alt gewesen sein

Der Angeschuldigte soll dabei im Februar und März 2009 sowie Anfang des Jahres 2022 Geld dafür bezahlt haben, dass unbekannte Täterinnen auf den Philippinen sich an zwischen drei und zwölf Jahre alten Mädchen vergingen. 

Diese sexuellen Handlungen seien entweder per Livestream über das Internet an die Wohnanschrift des 56-Jährigen übertragen oder als Aufzeichnung dorthin übersandt worden. Der Mann soll über die Chatfunktion der für das Livestreaming genutzten Anwendung die Art der vorgenommenen sexuellen Handlungen bestimmt oder – im Falle der übersandten Aufzeichnungen – seine Wünsche zuvor geäußert haben. Er soll außerdem die Aufnahmen des Missbrauchs gespeichert haben.

Der Mann wurde am 22. Oktober festgenommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. In dem Prozess sind noch zwei Verhandlungstage terminiert.

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