Nachdem der Verlag Kiepenheuer & Witsch die Zusammenarbeit mit Rammstein-Sänger Till Lindemann beendet hatte, wehrte der sich vor Gericht. Jetzt hat er Recht bekommen.
„Kiepenheuer & Witsch unterliegt im Rechtsstreit mit Till Lindemann“ – das schreibt die Band Rammstein auf der Plattform X. Dazu postete die Band eine Presseerklärung der zuständigen Anwälte von Lindemann. Was war passiert?
Till Lindemann gewinnt vor Gericht gegen Buchverlag
Im Juni 2023 beendete der Buchverlag die Zusammenarbeit mit dem Frontmann der deutschen Rockband. Grund waren die damals vermehrt aufkommenden Anschuldigungen gegen Lindemann von diversen Frauen. Sie warfen dem Sänger sexuelles Fehlverhalten und ein regelrechtes Castingsystem für weibliche Fans vor. „Mit Erschütterung haben wir in den letzten Tagen öffentlich gewordene Vorwürfe gegen Till Lindemann verfolgt. Unser Mitgefühl und unser Respekt gilt den betroffenen Frauen“, ließ der Verlag damals wissen.
Im Zuge der Berichterstattung habe der Verlag „Kenntnis erlangt von einem Porno-Video, in dem Till Lindemann sexuelle Gewalt gegen Frauen zelebriert“, so die Verlegerin. Dass darin auch das bei KiWi erschienene Lyrik-Band „In stillen Nächten“ eine Rolle spiele, werte man „als groben Vertrauensbruch und als rücksichtslosen Akt gegenüber den von uns als Verlag vertretenen Werten“. Lindemann klagte gegen die Beendigung der Zusammenarbeit.
Erklärung des Gerichts
Jetzt hat er vor Gericht Recht bekommen. Man entschied, dass die Aussagen Lindemanns in seinen Schriften keinen Grund darstellen würden für eine vorzeitige Vertragsbeendigung. Außerdem habe der Verlag von Lindemanns Schriften gewusst. Bereits Jahre vor dem Skandal verteidigte der Verlag den Sänger. Man müsse zwischen dem lyrischen Ich und dem Autor unterscheiden. 2023 ruderte er dann zurück.
„Auch spielt jedenfalls der Umstand, dass die Inhalte (des Porno-Videos, Anm. d. Red.) abstoßend sind und Gewalt gegen Frauen darstellen und womöglich verherrlichen, bei der Einordnung als Kunst oder Nicht-Kunst keine Rolle“, zitiert die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ aus der Erklärung.
Quelle: „FAZ“