Norbert Walter-Borjans: „Je vermögender, desto größer ist der Einfluss, auch auf die Politik“

Norbert Walter-Borjans war NRW-Finanzminister und SPD-Chef. Im Interview erzählt er, woran Steuerreformen scheitern und wie er selbst den Einfluss von Lobbyisten erlebte.

Herr Walter-Borjans, wie gerecht ist Deutschlands progressives Steuersystem?
In der Theorie ist die progressive Besteuerung der Einkommen in Deutschland gerecht. Sie folgt der Devise: „Starke Schultern sollen mehr tragen als schwache“. Vermögende können einen größeren Teil ihres Einkommens zum Gemeinwesen beitragen, ohne dass sie ihren Lebensstandard einschränken müssten. Die Praxis sieht leider anders aus, weil besonders hoch Vermögende enorme Möglichkeiten der Reduzierung ihres Steuerbeitrags haben.

Trotzdem sehen sich manche Vermögende zu stark besteuert. Können Sie das verstehen?
Wer möchte nicht weniger Steuern zahlen? Wahr ist aber, dass unser Steuertarif über die Jahre geschickt Schritt für Schritt zugunsten großer Einkommen abgeflacht wurde. Die größte Wirkung hatte die Senkung des Spitzensteuersatzes. Dazu kommt, dass auf Einkünfte aus Aktien oder Gewinnbeteiligungen nur die Kapitalertragssteuer in Höhe von 25 Prozent und eben nicht der Spitzensteuersatz der Einkommensteuer anfällt. Da lässt sich vieles gestalten.

Was ist mit der Vermögensteuer?
Bis 1997 war es – wie in vielen Ländern – ganz normal, einen Teil der staatlichen Aufgaben mit einer Steuer auf große Vermögen zu finanzieren. Das Bundesverfassungsgericht hat jedoch die damalige Vermögensteuer für verfassungswidrig erklärt, weil Immobilienbesitz gegenüber anderen Vermögensarten bevorteilt wurde. Weil das nicht korrigiert wurde, wurde sie 1997 ausgesetzt, aber nicht abgeschafft. Eine Begründung war, dass die Steuerbelastung zur Zeit Helmut Kohls eh schon hoch war. Der Spitzensteuersatz bei der Einkommensteuer lag damals bei 53 Prozent, der Solidaritätszuschlag bei 7,5 Prozent. Unter Bundeskanzler Gerhard Schröder wurde der Spitzensteuersatz dann auf 42 Prozent gesenkt. Der Soli liegt seitdem bei 5,5 Prozent. Aber niemand kam damals auf die Idee zu sagen, dass damit auch die Grundlage für die Aussetzung der Vermögensteuer entfallen war.

Gerhard Schröder war Ihr Kanzler und wie Sie SPD-Mitglied. Warum haben die Sozialdemokraten das zugelassen?
Wir erleben ja gerade wieder, dass Steuersenkungen für alle gewollt sind, aber in einer Welle von Empörung untergehen, wenn über die Gegenfinanzierung durch einen kleinen, besonders vermögenden Teil der Gesellschaft geredet wird. Der SPD wäre auch damals eine Welle der Empörung entgegengeschlagen, nach dem Motto: „Typisch Sozis, erst Steuern senken, um das dann auf der anderen Seite sofort wieder zu konterkarieren.“ Am Ende ist alles immer eine Machtfrage. Je vermögender, desto größer ist der Einfluss, auch auf die Politik. Wer Geld hat, hat besseren Zugang zu den Entscheidungsträgern als die breite Masse. Das ist nichts Ungesetzliches. Man kann einzelnen Personen auch nicht vorwerfen, wenn sie dieses Privileg ausspielen. Die Überzeugung all derer, die Vermögen haben, ist, dass sie das verdient haben. Es geht gar nicht darum, das grundsätzlich zu bezweifeln. Es geht darum, dass dadurch eine zunehmende Unwucht entsteht. Die Folge ist nicht nur verfallende Infrastruktur, sondern auch gesellschaftliche Destabilisierung.

Sie waren von 2010 bis 2017 Finanzminister in Nordrhein-Westfalen. Haben Sie den Einfluss der Vermögenden selbst gespürt? 
Ja, vor allem bei der Erbschaftsteuerreform 2016. Da habe ich erlebt, welchen Einfluss besonders der Verband der Familienunternehmer ausübt. Dass Lobbys mit Maximalpositionen in die Diskussion gehen, gehört zum Geschäft. Also wurde mit all den negativen Konsequenzen gedroht, die eine Reform der Erbschaftsteuer mit sich bringen könnte. Etwa, dass Unternehmen ihre Investitionen ins Ausland verlagern könnten. Mit diesen Sorgen traten auch die Arbeitnehmervertretungen an die Politik heran: „Wenn Unternehmen mehr Erbschaftsteuer bezahlen müssten, bauen die vielleicht Arbeitsplätze ab.“

Diese Sorge halten Sie also für unberechtigt?
Vor meiner Zeit als Finanzpolitiker war ich viele Jahre hauptberuflich Wirtschaftsförderer. Ich bin der Letzte, der Unternehmerinnen und Unternehmern ihre Entfaltungsmöglichkeiten nehmen möchte. Mir geht es um eine Gesellschaft im Gleichgewicht. Wenn Sie mit einzelnen Unternehmern reden, zeigen die oft eine viel höhere Bereitschaft, auch über die Erbschaftsteuer einen Anteil dazu zu leisten. Die wäre im Übrigen tatsächlich einfacher zu erheben als eine allgemeine Vermögensteuer. Aber die Verbände, die ihr Geld damit verdienen, die Interessen dieser Unternehmer zu vertreten, haben den Fokus auf die zahlenden Mitglieder, vor allem auf die kapitalkräftigsten unter ihnen.

Was war denn das Problem mit der Erbschaftsteuer?
Das Bundesverfassungsgericht hat 2014 moniert, dass die Begünstigung von Betriebsvermögen keine Ausnahme ausschließlich für kleine und mittlere Unternehmen war, die durch eine Erbschaftsteuer in eine Schieflage hätten geraten können – so eine Ausnahme wäre nach Ansicht der Richter statthaft. Stattdessen galt dieser Steuervorteil für Unternehmen jedweder Größe. Das sollte geändert werden, indem für Großkonzerne der „Verschonungsbedarf“ genau geprüft werden sollte. Was dabei durch den Lobby-Einfluss als Reform herauskam, war ungerechter als vorher. Das sehen auch viele Vertreter der Wirtschaft so.

Die Reformpläne waren heftig umstritten.
In der Tat. Das Bundesverfassungsgericht hatte der Regierung eine Frist gesetzt, dass bis Mitte 2016 ein neues Erbschaftsteuergesetz stehen muss. Bei der Reformdebatte diskutierten wir Finanzminister dann, wie der Wert eines Unternehmens überhaupt ermittelt wird, was alles Betriebsvermögen ist und welche Ausnahmeregelungen es gibt. Und da hat die Lobby der sehr großen Familienunternehmen ganze Arbeit geleistet. Sie hat nicht nur Sorgen bei den Menschen erzeugt, sondern auch bei den Bundesländern, denen die Erbschaftsteuereinnahmen zukommen: „Was passiert, wenn wir bis Ende der Frist keine Reform hinbekommen haben? Welche Entscheidung würde das Bundesverfassungsgericht dann treffen?“

Was hätte gedroht?
Es gab zwei Möglichkeiten. Entweder hätte das Bundesverfassungsgericht die Besserstellung von Betriebsvermögen komplett gestrichen – zum Unmut der Unternehmen. Oder das Bundesverfassungsgericht wäre wie bei der Vermögensteuer verfahren und hätte die Erbschaftsteuer im Ganzen ruhend gestellt. Dann wären den Bundesländern einige Milliarden flöten gegangen. Dieses Szenario hat die Landesfinanzminister sehr beunruhigt.
Damit es nicht so weit kommt, hat sich die Mehrheit dann zu einer Reform durchgerungen, bei der die Wünsche der großen Erben eine enorme Berücksichtigung gefunden haben. Ich weiß noch, dass wie wir nachts aus der Beratung des Vermittlungsausschusses vor die Presse treten und dieses Ergebnis verkünden mussten. Ich habe schon in der fraglichen Nacht keinen Hehl aus meiner Unzufriedenheit gemacht. Rückblickend muss man sagen, die Umsetzung ist definitiv nicht das, was das Bundesverfassungsgericht gefordert hat.

Also sind Sie heute mit Ihrer damaligen Entscheidung unzufrieden?
Zum damaligen Zeitpunkt habe ich die Umgehungsmöglichkeiten so klar noch nicht gesehen. Aber diese Reform hat an dem Grund, warum das Bundesverfassungsgericht die Erbschaftsteuer als verfassungswidrig einstufte, nichts geändert. Im Gegenteil, durch viele Schlupflöcher ist sie kein bisschen verfassungsfester geworden.

Zum Beispiel?
Damit die großen Unternehmen ab 26 Mio. Vermögenswert nur noch im Bedarfsfall eine Steuererleichterung bekommen, wurde die sogenannte Verschonungsbedarfsprüfung eingeführt. Nach dieser Regelung muss die Erbschaftsteuer nur bezahlt werden, wenn der Erbe die gesamte Erbschaftsteuer mit der Hälfte seines Privatvermögens begleichen kann. Das kann man aber mit Konstruktionen umgehen, bei denen es quasi kein Privatvermögen gibt. Etwa mit einer Stiftung. Wenn ich ein Unternehmen mit zum Beispiel ein Betriebsvermögen von 8 Mrd. Wert in eine Stiftung packe, in der sonst nichts ist, dann ist die Stiftung arm und hat kein Privatvermögen, aus dem die Steuer bezahlen kann. Der Vorgang ist also steuerfrei. Das Gleiche gilt, für Schenkungen an Minderjährige, die über kein Privatvermögen verfügen.

Illegal ist das aber nicht.
Nein, aber ungerecht und eindeutig gegen den Sinn der Gesetzesregelung. Der überwiegende Teil der Bevölkerung erbt nichts und zahlt auch keine Steuer. Dann gibt es viele, die erben, aber damit unter den Freibeträgen bleiben. Und dann kommen sie in einen Bereich der „armen Reichen“, wie ich sie nenne. Das sind die, die ein paar Millionen erben und Erbschaftsteuer zahlen müssen. Aber wer zu den „reichen Reichen“ gehört, die viele Zigmillionen erben, findet ziemlich sicher eine Konstruktion, bei der sie erbschaftsteuerfrei ausgehen. Da muss doch jedem klar sein, dass das nicht gerecht ist.

Was müsste sich für mehr Steuergerechtigkeit ändern? 
Ganz konkret glaube ich, dass es im Bereich der Erbschaftsbesteuerung eine Korrektur geben muss. Je weniger Ausnahmen, desto weniger sinnwidrige Gestaltungsmöglichkeiten. Verschonung nicht durch Verzicht auf Zahlung, sondern durch Streckung. Darüber hinaus braucht es ein Gegengewicht zur Macht der Familienunternehmen. Zum Beispiel in Form einer informierten Öffentlichkeit. Mir fehlt eine viel offenere, intensive Kommunikation über Steuern, die die Dinge leichter verständlich und erklärbar macht. Ich wünsche mir eine breite gesellschaftliche Bereitschaft, nicht bloß über die Ausgabeseite des Staates zu reden, sondern auch darüber, wo das Geld herkommen soll. Nicht durch gegenseitige Diskreditierung, sondern durch klare und ehrliche Benennung der legitimen Interessen aller Beteiligten und der konstruktiven Suche nach einem gesellschaftlichen Konsens.