Region Hannover: Kinder sterben bei illegalem Rennen – Urteil rechtskräftig

Mit fast 180 Stundenkilometern fahren zwei Autos in einer Tempo-70-Zone bei Hannover nebeneinander – zwei Kinder sterben. Das Landgericht hat die harten Urteile gegen die Täter bestätigt.

Das Urteil gegen eine 42 Jahre alte Frau nach einem verbotenen Autorennen mit zwei toten Kindern ist rechtskräftig. Die Frau muss nach einem Urteil des Landgerichts Hannover vom Juli 2024 lebenslang ins Gefängnis, ihr Mittäter wurde zu vier Jahren Gefängnis verurteilt.

Auf die Revision der Verurteilten hin hätten sich weder Verfahrensfehler noch sonstige Rechtsfehler ergeben, teilte der Bundesgerichtshof zu einem Beschluss vom 26. März mit. Das Landgericht habe festgestellt, dass die Verurteilten den Tod anderer in entgegenkommenden Autos für möglich gehalten und billigend in Kauf genommen hätten. Es handele sich um einen sogenannten bedingten Tötungsvorsatz. Die Mordmerkmale der Heimtücke, der gemeingefährlichen Mittel und der niedrigen Beweggründe habe das Gericht als erfüllt angesehen.

Autorennen im Raum Hannover mit Tempo 180

Im Februar 2022 hatten sich die Verurteilten in Barsinghausen im Raum Hannover ein verbotenes Autorennen geliefert – sie rasten nach Überzeugung des Landgerichts mit bis zu 180 Kilometern pro Stunde nebeneinanderher. Erlaubt war Tempo 70. In einer Kurve verlor die Frau die Kontrolle über ihren Wagen, es kam zum Zusammenstoß mit entgegenkommenden Autos. Der Wagen einer Familie wurde auf einen Acker geschleudert, die angeschnallten zwei und sechs Jahre alten Jungen auf der Rückbank starben. Mehrere Menschen wurden verletzt.

Das Urteil des Landgerichts fiel wegen Mordes in zwei Fällen, versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung, eines illegalen Autorennens mit Todesfolge und vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs. Mit dem Strafmaß folgte das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft.

Erstes Urteil wurde aufgehoben

Der Prozess musste im vergangenen Jahr neu verhandelt werden, weil der Bundesgerichtshof das erste Urteil vom April 2023 wegen Rechtsfehlern weitgehend aufgehoben hatte. Damals war die Hauptangeklagte, eine Polin, zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt worden, der mitangeklagte Deutsch-Italiener zu vier Jahren. Ursprünglich fiel das Urteil wegen eines unerlaubten Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge.