Das neue Krankenhausreformgesetz soll die Qualität der Krankenhausversorgung erhöhen. Was das für die Kliniken im Saarland bedeutet, zeigt ein neues Gutachten.
Welche Krankenhäuser im Saarland sollen in Zukunft welche Leistungen anbieten? Und wie viele Betten sind dafür erforderlich? Darüber will die Landesregierung in den nächsten Wochen und Monaten mit Trägern und Krankenkassen verhandeln. Grundlage ist ein neues Krankenhausgutachten, das Gesundheitsminister Magnus Jung (SPD) und Geschäftsführer Sven Marth vom Kölner Beratungsunternehmen Aktiva vorstellten.
Konkrete Aussagen, wie die Beurteilungen und Empfehlungen für die einzelnen Häuser lauten, gab es von ihnen nicht: Die finden sich im nicht-öffentlichen Teil des 1.300 Seiten starken Gutachtens und sollen nun zunächst allen Kliniken und Kassen zur Verfügung gestellt werden.
Verlagerung in den ambulanten Bereich
Aktuell gibt es laut Marth 23 Einrichtungen mit rund 6.820 stationären Betten in der somatischen und psychiatrischen Versorgung. Und klar ist laut Prognose: Die Zahl der Behandlungsfälle in den saarländischen Krankenhäusern wird in den nächsten zehn Jahren deutlich sinken: von rund 236.000 im Jahr 2023 auf etwa 209.500 bis 225.000 Fälle im Bereich Somatik. Grund dafür sei vor allem eine Verlagerung von stationären Behandlungen in den ambulanten Bereich, ein Minderbedarf und eine Minderauslastung.
Die Folge: Laut Gutachten werden bis zum Jahr 2035 rund 1.010 bis 1.660 Betten weniger benötigt als der Krankenhausplan 2023 ausweist. Im psychiatrischen Bereich werden rund 30 bis 120 Betten weniger benötigt.
Das Gutachten, das der Landesregierung als wissenschaftliche Grundlage und Leitfaden dienen soll, bewertet Leistungen und Standorte vor allem nach Qualitätsaspekten und Erreichbarkeit. Erstmals sei es an der neuen gesetzlichen Grundlage des Krankenhausreformgesetzes orientiert. „Im bundesweiten Vergleich sind wir relativ früh dran und weit fortgeschritten im Prozess, so dass wir uns im weiteren Fortgang die notwendige Zeit nehmen können, um gründlich zu planen“, sagte Jung.
Entscheidung über Leistungsgruppen
Ob es gelinge, noch in diesem Jahr über die Vergabe der Leistungsgruppen zu entscheiden, sei noch unklar. Es hänge auch davon ab, ob dann alle erforderlichen Grundlagen dafür vorlägen. Die Konzentrierung medizinischer Angebote ist laut dem Gutachten aber unumgänglich.
Für die bisherige Planung bildet nach Angaben des Ministers noch der Normalfall die Grundlage. Die Planung werde man gesondert auf „besondere Herausforderungen, was die Sicherheit betrifft“, überprüfen. Dabei wäre es hilfreich, wenn der Bund die Länder möglichst zeitnah informieren würde, welche Szenarien es für verschiedene Krisenfälle gebe und welche Belastungen sie im Gesundheitssystem hervorrufen würden, hieß es.
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