Eine Jugendliche sucht nach Freundinnen, dabei gerät sie an eine Mitschülerin. Diese verlangt einen „Freundschaftsdienst“: Geschlechtsverkehr mit einem Mann gegen Bezahlung.
Ein 30-Jähriger ist vom Frankfurter Landgericht von dem Vorwurf freigesprochen worden, eine Jugendliche, die an einer Intelligenzminderung leidet, mehrfach vergewaltigt zu haben. „Es gibt eine Täterin“, sagte der Vorsitzende Richter und nannte den Namen einer zur Tatzeit 15 Jahre alten Mitschülerin der Jugendlichen. Diese hatte das Mädchen, das verzweifelt auf der Suche nach Freundinnen gewesen war, davon überzeugt, gegen Geld in ihrem Beisein mindestens einmal den Geschlechtsverkehr mit dem 30-Jährigen auszuüben. Das Geld behielt die 15-Jährige.
Dies sei ein „krasser Missbrauch“ seitens der Mitschülerin, sagte der Vorsitzende Richter. Sie wurde bereits im vergangenen Jahr vom Jugendgericht in Offenbach wegen Zwangsprostitution rechtskräftig verurteilt – zu einer Arbeitsauflage von 80 Stunden und der Teilnahme an einem „sozialen Trainingskurs“.
Angaben nicht widerlegbar
An der Schuld des 30-Jährigen gebe es dagegen „nicht ausräumbare Zweifel“, hieß es in der Urteilsbegründung des Frankfurter Landgerichts. Der Mann hatte zwar zugegeben, im Jahr 2022 einmal Geschlechtsverkehr mit der damals 16-Jährigen auf Vermittlung von deren Mitschülerin gehabt zu haben. Er sei jedoch von einem höheren Alter des Mädchens ausgegangen, gewehrt habe sie sich nicht, sagte er. Etwas anderes konnte ihm laut Richter in dem sechs Tage dauernden Strafprozess nicht bewiesen werden.
Die Jugendliche hatte ihrer Lehrerin von dem Erlebten erzählt und dies als „Freundschaftsdienst“ geschildert. „Sie hat es wohl als nichts Schlimmes empfunden“, so der Richter, es sei für sie „nicht emotionsbehaftet“ gewesen. Erst nach den Reaktionen ihres Umfeldes habe sie berichtet, sich gewehrt zu haben.
Staatsanwältin will Haftstrafe
Die Rechtsanwälte des Mannes hatten in dem Strafprozess einen Freispruch beantragt, die Staatsanwältin plädierte auf eine Haftstrafe von viereinhalb Jahren. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.