Überschuldeter Nachlass: Wenn Bestattungskosten zum Streitfall werden

Ein Mann stirbt, die Witwe zahlt die Beerdigung und möchte das Geld vom Sohn zurück – dieser sei schließlich der Erbe. Wie entscheidet das Gericht?

Wer als Erbe einen sogenannten überschuldeten Nachlass ausschlagen will, muss dies innerhalb von sechs Wochen tun. Nach Ablauf dieser Frist kann dem Erben noch die Anfechtung wegen Irrtums helfen, wenn ihm nicht bekannt war, dass der Nachlass überschuldet ist. Das hat das Landgericht Frankenthal entschieden. In dem konkreten Fall hatte ein Mann seinen Sohn aus erster Ehe testamentarisch zum Erben bestimmt. Die beiden pflegten zuletzt keinen Kontakt zueinander.

Die Witwe übernahm dem Gericht zufolge nach dessen Tod die Bestattungskosten von rund 7.500 Euro und wollte diese von dem Sohn erstattet haben, da er die Erbschaft nicht ausgeschlagen habe. Der Sohn erklärte, die Erbschaftsannahme anfechten zu wollen, weil er nicht gewusst habe, dass die Bestattungskosten zu den Verbindlichkeiten gehörten. Dieser Argumentation habe sich das Gericht angeschlossen, hieß es.

Die Witwe habe dem Sohn noch zu Lebzeiten des Vaters mitgeteilt, für die Beerdigung könne der Erlös aus dem Verkauf eines Autos verwendet werden. Daher durfte der Sohn davon ausgehen, als Erbe nicht für die Bestattung aufkommen zu müssen. Wenn jedoch kein Erbe in Anspruch genommen werden könne, müsse die Witwe die Beerdigungskosten übernehmen, urteilte die Kammer. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.